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Kanton
01.12.2025

Kantonsrat-Wintersession Tag 1

Zur Wintersession 2025 tagt der St.Galler Kantonsrat im Regierungsgebäude in St.Gallen. (Archivbild)
Zur Wintersession 2025 tagt der St.Galler Kantonsrat im Regierungsgebäude in St.Gallen. (Archivbild) Bild: zVg
Der St.Galler Kantonsrat tagt von Montag, 1. Dezember, bis Donnerstag, 4. Dezember 2025, bei der Wintersession. Nachfolgend die Entscheide des ersten Sessionstages im Überblick.

Der St.Galler Kantonsrat hat am Montag, dem ersten Tag der Wintersession:

  • eine Ersatzwahl in die Finanzkommission genehmigt;
  • Ersatzwahlen für zwei Mitglieder des Handelsgerichts vorgenommen;
  • in zweiten Lesungen die neuen Regelungen für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung sowie den Kantonsbeitrag an die Erneuerung des Textilmuseums St.Gallens (ohne Diskussionen) genehmigt;
  • die Berichterstattung über die Internationale Parlamentarische Bodensee-Konferenz zur Kenntnis genommen;
  • in erster Lesung die Sanierung des Abschnitts der Kantonsstrasse zwischen Bad Ragaz und Pfäfers mit dem Stützbauwerk «Valurrank» bewilligt. Die Kosten betragen rund 7,5 Millionen Franken;
  • mit 86 gegen 17 Stimmen bei einer Enthaltung in erster Lesung Änderungen bei der Wohnsitzpflicht der hauptamtlichen Mitglieder von Kreisgerichten gutgeheissen. Neu müssen sie nicht mehr im betreffenden Gerichtskreis, sondern nur noch innerhalb des Kantons wohnen;
  • eine unbestrittene Änderung des Krankenversicherungsgesetzes genehmigt. Damit können ab 2028 die Mittel für die Prämienverbilligung erhöht werden. Mit der Anpassung werden Bundesvorgaben erfüllt;
  • eine unbestrittene Motion gutgeheissen, die es ermöglicht, dass Gemeinden die Personalaufwandsteuerung nach kantonalem Vorbild einführen können;
  • eine Motion der FDP mit 58 gegen 54 Stimmen abgelehnt, in der weitere Steuererleichterungen gefordert wurden. Es ging um höhere Abzüge der Weiterbildungskosten in der Steuererklärung;
  • mit 61 gegen 43 Stimmen bei einer Enthaltung eine Motion der FDP gutgeheissen, die einen nächsten Schritt in der Digitalisierung bringt. Künftig sollen sämtliche Geschäfts- und Rechtsprozesse auf eine digitale Abwicklung hin ausgerichtet werden;
  • diverse Vorstösse behandelt und erledigt.
Keystone-SDA / Redaktion Linth24
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