Die Biodiversität ist eine entscheidende Lebensgrundlage des Menschen. Der Kanton St.Gallen verfügt über besonders vielfältige Lebensräume und einen grossen Artenreichtum. Im Jahr 2017 hat die Regierung eine erste Strategie verabschiedet, mit dem Ziel, die Biodiversität zu erhalten und zu fördern. Unter der Leitung des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei haben verschiedene Ämter die «Biodiversitätsstrategie St.Gallen 2018–2025» mit insgesamt 19 Massnahmen umgesetzt. Eine Evaluation hat ergeben, dass die Strategie effizient und effektiv umgesetzt wurde. Andererseits hält sie fest, dass die Ambitionen eher bescheiden waren, nach wie vor grosse Herausforderungen bestehen und die eingesetzten Ressourcen knapp waren.
Weiterentwicklung der Biodiversitätsstrategie
Die nun in die Vernehmlassung gesendete Strategie «Biodiversitätsstrategie St.Gallen 2026–2033» entwickelt die auslaufende Strategie weiter. Die Biodiversitätsstrategie ist eingebettet in die Schwerpunktplanung 2025–2035 der Regierung. Sie orientiert sich an einer Vision für das Jahr 2050. Die Umsetzung in den nächsten acht Jahren erfolgt in vier Handlungsfeldern und umfasst 18 Massnahmen. Einige Massnahmen aus der auslaufenden Strategie werden weitergeführt, andere kommen neu dazu. Es sollen auch neue Akteure einbezogen werden. Ein Kernelement der weiterentwickelten Strategie ist die Ausarbeitung eines kantonalen Natur- und Landschaftsschutzgesetzes, das den Vollzug klarer regeln und effizienter gestalten soll.
Die für die Umsetzung notwendigen Ressourcen stammen hauptsächlich aus Mitteln des Kantons und den Programmvereinbarungen im Umweltbereich, die der Kanton mit dem Bundesamt für Umwelt jeweils für vier Jahre abschliesst.
Die «Biodiversitätsstrategie St.Gallen 2026–2033» kann unter der Rubrik «Kantonale Vernehmlassungen» auf der Website des Kantons eingesehen werden. Die Frist dauert bis 16. Februar 2026.