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Gommiswald
02.12.2025
02.12.2025 11:17 Uhr

Gewässerraum am Bärütibächli

Ausschnitt des Sondernutzungsplans zum Riedner Bärütibächli mit Festlegungen zu Gewässerraum (blau schraffiert) und Baulinien (rot gestrichelt).
Ausschnitt des Sondernutzungsplans zum Riedner Bärütibächli mit Festlegungen zu Gewässerraum (blau schraffiert) und Baulinien (rot gestrichelt). Bild: Niederer + Pozzi Umwelt AG / Gemeinde Gommiswald
Der Gemeinderat Gommiswald hat die Ausscheidung des Gewässerraums für das Bärütibächli in Rieden genehmigt und legt den zugehörigen Sondernutzungsplan bis 23. Dezember 2025 auf.

Der Gemeinderat hat für das Bärütibächli in Rieden den Gewässerraum festgelegt. Für jedes Gewässer ist gemäss den geltenden gesetzlichen Grundlagen der Gewässerraum auszuscheiden. Diese Festlegung wird mittels Sondernutzungsplänen vorgenommen.

Die Ausscheidung des Gewässerraumes für das Bärütibächli in Rieden wurde vom 26. Juni 2025 bis 22. August 2025 dem Mitwirkungsverfahren unterstellt. Während des Mitwirkungsverfahrens gingen zwei Vernehmlassungen ein, welche zwischenzeitlich beantwortet wurden.

Auflage und Einsprachemöglichkeit bis 23. Dezember 2025

Der Gemeinderat hat den Sondernutzungsplan für die Ausscheidung des Gewässerraums des Bärütibächli nun genehmigt. Dieser liegt noch bis 23. Dezember 2025 bei der Gemeindekanzlei, Dorfplatz 16, 8737 Gommiswald öffentlich auf. Die massgebende Auflage findet auf der Publikationsplattform publikationen.sg.ch statt.

Gemeindekanzlei Gommiswald/«über üs» / Redaktion Linth24
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