Der Gemeinderat hat für das Bärütibächli in Rieden den Gewässerraum festgelegt. Für jedes Gewässer ist gemäss den geltenden gesetzlichen Grundlagen der Gewässerraum auszuscheiden. Diese Festlegung wird mittels Sondernutzungsplänen vorgenommen.
Die Ausscheidung des Gewässerraumes für das Bärütibächli in Rieden wurde vom 26. Juni 2025 bis 22. August 2025 dem Mitwirkungsverfahren unterstellt. Während des Mitwirkungsverfahrens gingen zwei Vernehmlassungen ein, welche zwischenzeitlich beantwortet wurden.
Auflage und Einsprachemöglichkeit bis 23. Dezember 2025
Der Gemeinderat hat den Sondernutzungsplan für die Ausscheidung des Gewässerraums des Bärütibächli nun genehmigt. Dieser liegt noch bis 23. Dezember 2025 bei der Gemeindekanzlei, Dorfplatz 16, 8737 Gommiswald öffentlich auf. Die massgebende Auflage findet auf der Publikationsplattform publikationen.sg.ch statt.