Die Gemeinden Amden, Weesen, Schänis, Benken, Kaltbrunn, Gommiswald, Uznach, Schmerikon und Eschenbach haben beschlossen, für geleistete Feuerwehreinsätze im Rahmen der Nachbarschaftshilfe gestützt auf Art. 29, Abs. 2 des FSG auf eine Entschädigung für die eigenen Einsatzkosten zu verzichten.
Eine Überbindung der Einsatzkosten auf den Verursacher des Feuerwehreinsatzes bleibt jedoch vorbehalten.
Diese Regelung gilt rückwirkend ab 1.1.2021 und gegenseitig unter den vorgenannten Politischen Gemeinden.