Das Kantonsgericht St.Gallen kippte am Montag, 8. Juni, ein Urteil der Vorinstanz: Das Kreisgericht Wil verurteilte vor einem Jahr einen Landwirt aus Ganterschwil zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 140 Franken und zu einer Busse von 420 Franken. Für die Richter damals war klar, dass der Bauer gegen das Gesetz verstossen hatte. Während mehr als einem Monat liess er im Frühherbst 2018 auf dem Gemeindegebiet von Bichwil einen flexiblen Weidemaschenzaun ungenutzt stehen. Am 13. Oktober 2018 fand der Wildhüter eine tote Rehgeiss, die sich im Zaun verheddert und sich dabei stranguliert hatte. Ein Jahr später nun sprach das Kantonsgericht den (auch) wegen Tierquälerei mehrfach vorbestraften Bauern vollumfänglich frei.
Peter Weigelt, Präsident RevierJagd St.Gallen und Präsident des Initiativkomitees «Stopp dem Tierleid» regt sich auf: «Das Kantonsgericht hätte auch nach heute gültiger Rechtsgrundlage eine Handhabe gegen den Landwirt gehabt.» In der Tat hat Artikel 41 des «Gesetzes über die Jagd, den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel sowie deren Lebensräume» oder kurz «Jagdgesetz» folgenden Wortlaut: «Anlagen, insbesondere unnötige Zäune, werden verboten oder beseitigt, wenn sie den Lebensraum unverhältnismässig stören.»
Vor dem Kantonsgericht sagte der Beschuldigte aus, dass sich bislang noch nie ein Tier in seinen Weidezäunen verfangen hätte. Da ist Weigelt ganz anderes zu Ohren gekommen: «Die Jäger in besagtem Revier sind sauer, wenn sie so etwas hören. Aus besagtem Zaun dieses Bauern haben sie schon mehrmals Tiere erlöst oder herausgeschnitten, wenn sie bereits verendet waren. Selbst der Wildhüter persönlich hat vor etwa drei Jahren einen Bock – zum Glück noch lebend – aus dem Zaun befreit.» Auch dass der Landwirt nichts von in seinem Zaun verfangen Wildtieren gewusst haben soll, stimme einfach nicht: «Die Jäger konfrontierten den Bauern jeweils mit dem Umstand und haben ihm wiederholt erklärt, dass er mit diesem Zaun vielbegangene Wildwechsel unterbreche.» Zudem sei auch der St.Galler Bauernverband über den renitenten Landwirt informiert worden, doch auch da sei nichts geschehen.