Stockwerkeigentümerschaften sowie Mieterinnen und Mieter fahren zunehmend Fahrzeuge mit elektrifiziertem Antrieb, somit wachsen auch die Bedürfnisse nach Lademöglichkeiten in gemeinschaftlichen Einstellhallen.
Mindestens vier Ladestationen
Die Voraussetzung für Fördergelder für die Ladeinfrastruktur in bestehenden Einstellhallen und Tiefgaragen ist ein Lademanagement mit mindestens vier betriebsbereiten Ladestationen. Ein integriertes dynamisches Lastmanagement nutzt die bestehende Kapazität der Elektroinstallation optimal und verhindert eine Überlastung des Hausanschlusses oder der Netzinfrastruktur.
Die maximal benötigte Leistung wird gleichmässig auf die verschiedenen Ladestationen erteilt, verhindert Lastspitzen und gewährleistet schnelle Ladezyklen an den Ladestationen. Mit zukunftsfähigen und professionellen Lösungen wird ein schnelles und sicheres Laden der Fahrzeuge garantiert.
Informationen aus erster Hand
Der Gemeinderat und die Energiekommission laden Immobilienverwaltungen, Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und/oder Stockwerkeigentümerschaften am Dienstag, 23. August 2022 (16 Uhr) in die Aula des Oberstufenzentrums Kaltbrunn zu einem Informationsanlass ein.
Dabei erhalten Sie Informationen für die Förderbedingungen aus erster Hand, denn die Fördergesuche zu geplanten Vorhaben in Zusammenhang mit einem Lademanagement werden durch die Energieagentur St. Gallen bearbeitet. Zudem informiert die Strom-Netzbetreiberin EVK AG zum Thema Eigenverbrauchsgemeinschaften.