Seit mehr als 20 Jahren erhebt die politische Gemeinde Amden von allen Personen und Betrieben, welche einen Nutzen aus dem Tourismus in Amden ziehen, die sogenannte «Tourismusförderungsabgabe» (TFA). Die Einnahmen aus der Abgabe zur Tourismusförderung werden für Ausgaben eingesetzt, die im Interesse der abgabepflichtigen Personen liegen. Beispielsweise werden touristische Projekte oder Marketingmassnahmen über die TFA finanziert.
Das bestehende Reglement, welches die rechtliche Grundlage für die Erhebung der Abgabe bildet, ist überaltert und muss deshalb grundlegend überarbeitet werden. Das überarbeitete Reglement und die Ausführungsbestimmungen (jeweils im Entwurf) können online angesehen werden.
Frist für Stellungnahmen bis 15. September 2022
Der Gemeinderat lädt alle Interessierten dazu ein, die Unterlagen zu studieren und eine allfällige schriftliche Stellungnahme bis zum 15. September 2022 abzugeben. Allfällige elektronische Eingaben sind an die Maildresse gemeinde@amden.ch zu richten, für Eingaben in Papierform wählen Sie bitte folgende Adresse: Gemeinderatskanzlei Amden, Dorfstrasse 22, 8873 Amden.
Für ergänzende Auskünfte steht Ihnen Gemeindepräsident Peter Remek (Tel. 058 228 25 04, peter.remek@amden.ch) gern zur Verfügung.