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Schänis
24.09.2022

Sondernutzungsplan «Maseltrangerbäche»

Ausschnitt aus dem Sondernutzungsplan «Maseltrangerbäche» u.a. mit Baulinien Gewässerraum (rot) und Gewässerraum (blau schraffiert).
Ausschnitt aus dem Sondernutzungsplan «Maseltrangerbäche» u.a. mit Baulinien Gewässerraum (rot) und Gewässerraum (blau schraffiert). Bild: Gemeinde Schänis / Niederer + Pozzi Umwelt AG
Der Gemeinderat Schänis legt den Sondernutzungsplan «Maseltrangerbäche» öffentlich auf. Darin werden Gewässerraum und Baulinien im Siedlungsgebiet Maseltrangens neu festgelegt.

Mit dem Sondernutzungsplan «Maseltrangerbäche» werden Gewässerraum und Baulinien neu festgelegt. Die nicht mehr den heutigen gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Gewässerabstandslinienpläne aus den Jahren 1989 und 1987 werden aufgehoben.

Berücksichtigung von Hochwasserschutz und Ökologie

Im Rahmen der Ortsplanrevision sollen die Gewässerräume für alle Fliessgewässer innerhalb der Bauzone festgelegt werden.

Für den Vorderen und Hinteren Maseltrangerbach bestehen bereits Gewässerabstandslinienpläne aus den Jahren 1989 und 1987, welche jedoch nicht mehr mit der aktuellen Gesetzgebung übereinstimmen und aufzuheben sind.

Bei der Abgrenzung des zukünftigen Gewässerraums werden sowohl die Interessen des Hochwasserschutzes als auch der Ökologie berücksichtigt.

Siedlungsentwicklung bleibt auch künftig möglich

Mit dem Sondernutzungsplan «Maseltrangerbäche» wird der erforderliche Raum zur Gewährleistung der Hochwassersicherheit, des beidseitigen technischen Zugangs und der ökologischen Funktionalität im Siedlungsgebiet von Maseltrangen sichergestellt.

Der Sondernutzungsplan «Maseltrangerbäche» unterstützt die Absicht der Innenentwicklung und einer haushälterischen Bodennutzung unter Einhaltung der Hochwassersicherheit und den ökologischen Anforderungen. Mit der Festlegung des Gewässerraums innerhalb des Siedlungsgebiets wird gewährleistet, dass eine Siedlungsentwicklung nach innen auch künftig möglich bleibt.

Öffentliche Planauflage vom 19. September bis 18. Oktober 2022

Die Unterlagen zum Erlass liegen in der Zeit vom 19. September bis 18. Oktober 2022 öffentlich auf. Ebenso sind die Planunterlagen unter der Rubrik «Neuigkeiten» auf der Gemeinde-Webseite www.schaenis.ch einsehbar.

Die Auswertung der im Herbst 2020 durchgeführten Mitwirkung findet sich im Planungsbericht.

Gemeinderat Schänis / LinthSicht