Die Wahlvorschläge gemäss Art. 24 WAG (Gesetz über Wahlen und Abstimmungen) sind der Gemeinderatskanzlei Schänis bis spätestens Freitag, 6. Januar 2023, 16.00 Uhr, zu übergeben. Das Datum des Poststempels genügt nicht zur Wahrung der Frist.
Die Formulare für Wahlvorschläge und Kandidatenzustimmungen können beim Gemeinderatsschreiber bezogen werden und sind auf der Webseite www.schaenis.ch abrufbar.
Zweiter Wahlgang oder stille Wahl
Kommt keine stille Wahl zustande, findet der allfällige zweite Wahlgang am Sonntag, 18.
Juni 2023, statt. Die Wahlvorschläge für einen solchen Wahlgang sind der Gemeinderatskanzlei Schänis bis spätestens Freitag, 31. März 2023, 16.00 Uhr, zu übergeben.