Der seit 10 Jahren gültige Gesamtarbeitsvertrag für alle Arbeitnehmer des Ostschweizer Autogewerbes wurde überarbeitet und ist seit dem 1. Oktober auch für Firmen und Mitarbeiter gültig, die nicht im Verband organisiert sind.
Neu sind auch die Lernenden dem GAV unterstellt. Die Arbeitgeber sind zudem verpflichtet, über die Arbeitsstunden in ihren Betrieben genaustens Buch zu führen. Andernfalls drohen Konventionalstrafen.
Neue Überzeit und Kündigungsregeln
Per Ende Jahr können neu bis zu 120 Überstunden auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden. Minderstunden sind neu mit bis zu 60 Stunden übertragbar. Im ehemaligen GAV konnten höchstens 50 Über- oder Minderstunden verbucht werden.
Eine weitere massgebliche Änderung betrifft die Kündigungsfristen für Arbeitnehmende ab dem vollendeten 55. Lebensjahr. Ab sofort gilt eine um zwei Monate verlängerte Kündigungsfrist.
Weitere Informationen finden sich auf https://www.pbk-autogewerbe.ch/