Home Region Sport Schweiz/Ausland Rubriken Agenda
Kanton
03.07.2020
02.07.2020 19:36 Uhr

Härtefallregelung für Veranstaltungsbranche

Erleichterung für Selbständige: Jetzt greift der Bund der Veranstalterbranche doch wieder unter die Arme.
Erleichterung für Selbständige: Jetzt greift der Bund der Veranstalterbranche doch wieder unter die Arme.
Selbständigerwerbende können nun doch länger Erwerbsausfallentschädigung beziehen. Vorerst bis Mitte September 2020.

Obwohl die meisten Betriebe seit Mai oder Juni wieder offen haben dürfen, hat der Bundesrat am Mittwoch eine pauschale Verlängerung der Nothilfe für Corona-geschädigte Selbständige bis September beschlossen. Zunächst hatte er die Hilfe ab Anfang Juni gestoppt. Dieser Entscheid stiess bei verschiedenen Akteuren auf Kritik. Parlamentskommissionen sowie die Veranstaltungsbranche gelangten an den Bundesrat.

1 Milliarde Franken

Nun sollen Selbständigerwerbende länger entschädigt werden, falls sie von den Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie besonders betroffen sind. Die in ihrer eigenen Firma angestellten Personen im Veranstaltungsbereich, die sich in einer Härtefallsituation befinden, können neu ebenfalls Corona-Erwerbsersatz beanspruchen.

Die Betroffenen brauchen keine besonderen Schritte zu unternehmen, die AHV-Ausgleichskassen nehmen die Auszahlung ihres Corona-Erwerbsersatzes wieder auf, wie der Bundesrat schreibt. Die zusätzlichen Kosten für die Verlängerung und Ausweitung des Corona-Erwerbsersatzes würden auf rund 1 Milliarde Franken geschätzt, bedingten aber keine Bewilligung eines zusätzlichen Kredits.

Linth24/sda
Demnächst