Der Gemeinderat von Benken veröffentlicht eine Meldung über einen längeren Rechtsstreit:
Auf Antrag der HakaGerodur AG vom 9. Juni 2022 wird folgendes gerichtliches Verbot erlassen:
„Parkieren verboten" (2.50) mit Zusatz „Privat / Unberechtigten ist das Abstellen von Fahrzeugen auf den Grundstücken Nrn. 190, 756 und 931, Giessenstrasse 3, Benken, unter Androhung einer Busse bis zu CHF 500 verboten.
Berechtigt sind Besucher und Mitarbeitende der Liegenschaften auf den Grundstücken Nrn. 190, 756 und 931 auf den dafür vorgesehenen Parkflächen."
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit der Anbringung der Signaltafeln auf dem Grundstück und der Publikation des Verbotes beim Kreisgericht See-Gaster, Bahnhofstrasse 4, 8730 Uznach, Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. Sie macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam.