Ein heute 46-jähriger und in der Schweiz lebender Tunesier soll sich im Juni 2020 im Alters- und Pflegeheim Berg in St.Gallenkappel an einer 82-jährigen Frau vergangen haben, respektive kurz davor gewesen sein, es zu tun.
Das behauptet die St.Galler Staatsanwaltschaft. Sie beruft sich dabei auf die Aussage einer kurz nach der mutmasslichen Tat hinzugekommenen Zeugin.
Ungenügendes erstes Urteil
In dieser Sache hatte das Kreisgericht bereits einmal ein Urteil gefällt. Dies beruhte jedoch auf einer ungenügend begründeten Anklage der Staatsanwaltschaft. Zu diesem Schluss kam das St.Galler Kantonsgericht im Dezember.
Das erste Urteil des Kreisgerichts in Uznach wurde als «null und nichtig» beurteilt und die bis dahin aufgelaufenen Kosten gingen zu Lasten der Steuerzahler.
Das Gericht wurde aufgefordert, den Fall neu zu beurteilen.
Gericht glaubt dem Mann nicht
Wie die Linth-Zeitung berichtet, hat das Uzner Kreisgericht weniger als drei Monate nach der Rückweisung des ersten Urteils einen neuen Prozess durchgeführt.
Die Aussage der damaligen Zeugin liegt vor und an der Verhandlung kam der beschuldigte Mann zu Wort. Die beiden Versionen widersprachen sich in wesentlichen Teilen.
Das Gericht glaubte dem Beschuldigten nicht, doch das Urteil wurde gegenüber dem ersten Verdikt reduziert.
Milderes Urteil
Der Pfleger ist neu zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 6 Monaten bedingt auf zwei Jahre verurteilt worden, eine Strafe, die gleichzeitig in eine Busse von 14'400 Franken, ebenfalls bedingt auf zwei Jahre umgewandelt wurde.
Konkret: Wenn der Mann sich in den nächsten zwei Jahren nichts strafrechtlich Relevantes zu Schulde kommen lässt, muss er weder ins Gefängnis noch eine Busse bezahlen.
Auch auf den geforderten Landesverweis wird verzichtet, weil der Tunesier «gut integriert» sei.
Was allerdings bleibt, so die Linth-Zeitung, ist das lebenslängliche Berufsverbot für den verurteilten Pfleger. Zudem muss der Beschuldigte die Verfahrenskosten von knapp 32'000 Franken sowie 5'000 Franken Genugtuung bezahlen.