Das Polizeikommando hat folgende Verfügung erlassen:
Ein Parkfeld für Gehbehinderte; angezeigt durch das Signal «Parkieren gestattet» mit Symbol «Gehbehinderte» und gelb markiertem Parkfeld mit dem Symbol «Gehbehinderte» wird in Benken auf der Parkierungsanlage bei der Dorfstrasse 22 erstellt.
Gegen diese Verfügung kann innert 14 Tagen Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, erhoben werden. Zur Erhebung des Rekurses ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung der Verfügung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut.