Es wird immer schwieriger, genügend Grundbuchverwalterinnen und Grundbuchverwalter mit Patent für die Grundbucharbeit zu finden. Das Problem ist vielfältig und auch auf den hohen Qualitätsanspruch der kantonalen Aufsicht zurückzuführen; aktuell liegt die Bestehensquote bei der Abschlussprüfung für das Grundbuch-Patent bei unter 50 %.
Im Weiteren sind die Fachkräfte in der Privatwirtschaft (Immobiliensektor usw.) sehr gefragt. Es kommt hinzu, dass der fachliche Austausch und die Stellvertretung in Ein- und Zwei-Personen-Ämtern schlicht zu kurz kommen. Das untergräbt langfristig oft die Arbeitszufriedenheit.
Auf Kantonsebene hat sich die Staatswirtschaftliche Kommission des Kantonsrats der Aufgabenstellung angenommen. In ihrem Bericht vom 2. November 2022 ist zu lesen, dass die Personalrekrutierung, die mangelhafte Aus- und Weiterbildung und die Mängel in der Aufsicht die grössten Herausforderungen im Grundbuchwesen seien. Sämtliche für den Bericht befragten Grundbuchbeamtinnen und -beamten
sprachen sich dafür aus, kleine Grundbuchämter zu grösseren Einheiten zusammenzulegen. Die Staatswirtschaftliche Kommission rät, Grundbuchämter zu bilden, die 1'500 Geschäftsfälle zusammenbringen oder wenigstens fünf Mitarbeitende aufweisen.
Kurzfristig als (Teil-)Lösung
Auch die Region Zürichsee-Linth hat sich der Thematik angenommen. Kurzfristig sieht man die (Teil-)Lösung in der Zusammenlegung von Grundbuchkreisen zu gemeinsamen Grundbuchämtern. Vorgemacht haben dies die Grundbuchämter von Amden bis und mit Kaltbrunn, die sich im Grundbuchamt Gaster zusammengefunden haben.
Die Gemeinderäte von Gommiswald und Uznach sind vor diesem Hintergrund zum Schluss gekommen, dass eigentlich alle kleinen Grundbuchämter in der Region eine Art «Schicksalsgemeinschaft» bilden und vorausschauend zusammenarbeiten müssten. Denn keines dieser Ämter ist vor einem Abgang einer Patentinhaberin oder eines Patentinhabers gefeit, und die Vorteile der Stellvertretung (Kundenfreundlichkeit) und des Fachaustauschs (Arbeitsqualität) werden nicht ausgeschöpft.
Nachdem die Idee eines grösseren Verbunds gescheitert war, suchte der Gemeinderat Uznach die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Gommiswald. Die Nachbargemeinde hatte bereits vor der Gemeindefusion die drei Grundbuchkreise Gommiswald, Rieden und Ernetschwil zusammengeführt. Auf dem Grundbuchamt arbeiten nun zwei Mitarbeitende mit dem erforderlichen Patent. Schon bald wird das neu gebaute Gemeindehaus bezogen werden. Dort sind geeignete Räumlichkeiten vorhanden, um auch die beiden Mitarbeitenden des Grundbuchamts Uznach aufzunehmen, wovon lediglich die Leiterin über das erforderliche Patent verfügt.
Zusammenführung auf Januar 2024
Die Zusammenlegung in Gommiswald schafft im Rathaus in Uznach Platz, der für die angedachte Büroreorganisation gut genutzt werden kann. Die Schweiz ist ein Land der Mieterinnen und Mieter. Besuche
auf dem Grundbuchamt gehören daher für die meisten nicht zur Tagesordnung. Und wenn die Dienste des Grundbuchamts gefordert sind, dann sind Verfügbarkeit und Qualität wichtiger als der Mehrweg von wenigen Minuten mit dem Bus oder Auto nach Gommiswald.
Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat Uznach beschlossen, das Angebot von Gommiswald anzunehmen und die Zusammenführung der beiden Grundbuchämter auf Januar 2024 in Gommiswald zu prüfen. Eine entsprechende Vereinbarung ist bereits erarbeitet worden und wird von den jeweiligen Gemeinderäten diskutiert.
Der Gemeinderat Uznach geht davon aus, dass bei einer Vergrösserung des Grundbuchamts Gommiswald-Uznach die Standortfrage neu zu klären ist. Das wäre z.B. der Fall, wenn das Grundbuchamt Schmerikon und/oder Gaster dazu stossen würde. Die Zentrumsfunktion und die geografische Lage sprechen dann für Uznach als Standort. Dies steht im Einklang mit dem Regionalplan der Region Zürichsee-Linth.
Mit der Zusammenlegung ist die Möglichkeit gegeben, Ausbildungsplätze für angehende Grundbuchverwalterinnen und -verwalter, Sachbearbeitende wie Lernende zu schaffen. So kann dem Fachkräftemangel allenfalls mit eigenem «Nachwuchs» begegnet werden.
Wenn alles wie erhofft vonstatten geht, kann bereits nach den Sommerferien der Entscheid des Gemeinderats dem fakultativen Referendum unterstellt werden.