Home Region Sport Schweiz/Ausland Rubriken Agenda
Region
16.09.2023
18.09.2023 07:29 Uhr

Justitia: Wildwest an der Tanke

Das (fake) Objekt des Erschreckens.
Das (fake) Objekt des Erschreckens. Bild: Linth24
Aus der Rubrik «Strafbefehle, die zu vermeiden wären», eine Story über Waffen, Blut und Schläge an einer Tankstelle im Linthgebiet.

Im wilden Westen trafen sich Revolverhelden vor dem Saloon. Heute reicht die Tanke für den Showdown.

Ein kalter Winterabend im Januar 2022. Ein Treffen in der Kälte, wohl um die aufgeheizte Stimmung nicht noch mehr zu befeuern. Der vereinbarte Ort war die Tankstelle zwischen Rapperswil und Schmerikon. Worum es bei dem Treffen ging, ist aus dem Strafbefehl von Ende August 2023 nicht ersichtlich.

Der Beschuldigte, nennen wir ihn Bully, traf sich mit seinem Bruder und einem der beiden Privatkläger am Zapfsäulen-Eldorado mit angeschlossenem Shop.
Kurz darauf stiessen der zweite Privatkläger und der Geschädigte dazu.
5 Mann, wie ein Basketball-Team. Sport war aber nicht angesagt, Bully handelt mit Autos.
Statt Handel gab’s Händel. Gemeint ist nicht der Komponist.

Was folgte, könnte dem Drehbuch eines B-Movies entsprungen sein. Auf die Frage, ob der Geschädigte der Bodyguard für seinen Begleiter sei, kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen Bully und dem Angesprochenen.

Einmal mehr darf man am emotionsbefreiten, präzis beschriebenen und literarischen Schaffen des Staatsanwalts teilhaben: «Dabei zog der Beschuldigte mitunter eine Schreckschusspistole hervor und schlug dem Geschädigten mit dieser, wissentlich und willentlich, und somit mit einem gefährlichen Gegenstand, auf die rechte Gesichtshälfte.»

Im weiteren Verlauf der Beschreibung ist ersichtlich, dass Bully seinem Gegenüber mit der Möchtegern-Knarre «Zoraki, Mod. 914, 9mm»  eins hinter die Ohren zog, so dass dieser «…eine blutende Wunde erlitt, was der Beschuldigte durch sein Handeln zumindest billigend in Kauf nahm. Zudem zielte der Beschuldigte im Laufe der Auseinandersetzung zumindest einmal mit der Schreckschusspistole auf den Geschädigten.»

Der so malträtierte und bedrohte flüchtete in den Shop, obwohl er eigentlich bei seinem Auto warten wollte. Bully war nun nicht mehr zu halten und bedrohte beide Privatkläger in der gemeinsamen Muttersprache mit dem Tod. Was die beiden veranlasste, am 24.01.2022 form- und fristgerecht einen Strafantrag gegen Bully zu stellen.Der Geschädigte verzichtete auf einen Strafantrag.

Die Quittung für Bullys Verhalten: 18 Tage Untersuchungshaft. Schuldspruch wegen mehrfacher versuchter Drohung, Nötigung, sowie mehrfacher Widerhandlung gegen das Waffengesetz. Geldstrafe von CHF 9000.00 bedingt auf 2 Jahre.  Busse von CHF 2000.00 oder 24 Tage Haft. Einzug und Vernichtung der Schreckschusspistole. Gebühren von CHF 900.00.

Bully muss ausserdem die Verfahrenkskosten in der Höhe von CHF 9'848.60 bezahlen. Die Honorare für die amtliche Verteidigung in der Höhe von CHF 8'455.20 muss er dem Staat zurückzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse zulassen. Der fett gedruckte Rechnungsbetrag am Schluss des Strafbefehls beläuft sich für Bully auf CHF 20'303.80.

Die Moral von der Geschicht’? Verlier’ die Selbstkontrolle nicht. Sonst wird es echt richtig teuer.

Tankstelle zwischen Jona und Schmerikon Bild: Google Maps
Markus Arnitz, Linth24