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Uznach
23.10.2023
18.10.2023 15:32 Uhr

Referendumsvorlage: Friedhofs- & Bestattungsreglement

Das Reglement wird öffentlich aufgelegt (Themenbild).
Das Reglement wird öffentlich aufgelegt (Themenbild). Bild: Stefan Knobel, Linth24
Der Gemeinderat hat das Friedhofs- und Bestattungsreglement überarbeitet und neu erlassen. Die Dokumente liegen ab Dienstag, 24. Oktober 2023, für 30 Tage öffentlich auf.

Das Friedhofreglement der Gemeinde Uznach aus dem Jahr 1968 wurde 2014 revidiert. Bereits damals wurden die grossen gesellschaftlichen und weltanschaulichen Veränderungen berücksichtigt, die sich auch auf die Bestattungsrituale auswirken. Der Wandel hat sich weiter beschleunigt.

In Bezug auf die Bestattungsarten ist festzustellen, dass kaum noch Erdbestattungen stattfinden und die Kremation die Regel ist. Darüber hinaus ist die Nachfrage nach eigenen Urnengräbern zurückgegangen; Urnen werden vermehrt im Gemeinschaftsgrab beigesetzt. Im Gegenzug sind die Ansprüche an eine individuelle Gestaltung gewachsen. Diesen Veränderungen wird im neuen Friedhofs- und Bestattungsreglement Rechnung getragen.

Der Gemeinderat hat das Reglement in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern des Bestattungsamts, des Bestattungsdienstes, der Kirchen sowie der Bildhauer- und Steinmetz-Gilde überarbeitet und am 6. September 2023 neu erlassen. Auch die Weisungen und der Gebührentarif dazu wurden an die heutigen Gegebenheiten angepasst.

Öffentliche Auflage

Das revidierte Friedhofs- und Bestattungsreglement liegt vom 24. Oktober bis 22. November 2023 während 30 Tagen öffentlich auf.

400 Stimmberechtigte können innert Frist schriftlich verlangen, dass das Reglement der Bürgerschaft zur Urnenabstimmung unterbreitet wird (siehe auch Publikation unter www.publikationen.sg.ch).

Gemeinde Uznach/LinthSicht, Nr. 99/Oktober 2023