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Kanton
07.11.2023
10.04.2024 18:42 Uhr

Nein zu höheren Windrad-Hürden

Die St.Galler Regierung will keine zusätzlichen Hürden für die geplanten Windkraftanlagen im Kanton. (Symbolbild)
Die St.Galler Regierung will keine zusätzlichen Hürden für die geplanten Windkraftanlagen im Kanton. (Symbolbild) Bild: Portal24
Die St.Galler Regierung lehnt einen Mindestabstand von 1'000 Metern für Windkraftanlagen und deren Verbot im Wald ab. Mehrere SVP-Vorstösse wollten den Windräder-Bau einschränken.

Die SVP-Fraktion will die Hürden für die Nutzung der Windenergie mit gleich drei Motionen markant erhöhen. Sie verlangt unter anderem, dass es einen Mindestabstand von 1'000 Metern zwischen bewohnten Gebäuden und Windkraftanlagen geben muss.

Neben dem Lärm habe eine Windkraftanlage weitere negative Auswirkungen auf die Menschen, schrieb dazu die Fraktion. Dazu zähle der Schattenwurf, eine «optische Bedrängungswirkung», Eiswurf im Winter, «nächtliche Befeuerung» sowie «unhörbarer Infraschall».

Die Regierung lehnt den Vorstoss ab. Sie hält fest, die Windenergie mit ihrem Winterstrom erhöhe die Versorgungssicherheit und mache die Schweiz von Importen aus dem Ausland unabhängiger. Dazu müsse auch der Kanton St.Gallen seinen Beitrag leisten.

Unterschiedlicher Abstand je nach Anlagen-Typ

Einen fixen Mindestabstand von 1'000 Metern hält die Regierung «weder aus Gründen des Umweltschutzes noch aus Sicherheitsgründen» für notwendig. Windkraftanlagen müssten wie alle neue Anlagen nach der Lärmschutzverordnung des Bundes eine Immissionsobergrenze einhalten.

Der zulässige Pegel werde für jede einzelne Windkraftanlage ermittelt, «und zwar bezogen auf die am nächsten zur Anlage gelegenen lärmempfindlichen Räume», heisst es in der Stellungnahme. Vorgeschrieben sei keine fixe Distanz, je nach Modell und Ausstattung ergäben sich unterschiedliche Abstände.

Grundsätzlich hält die Regierung fest, dass der Bau von Windkraftanlagen wohl in den meisten Fällen «nicht ohne Beeinträchtigung anderer Interessen» möglich sein dürfte.

Abwägung bei «sehr wertvollen» Waldstandorten

Die Regierung lehnt auch eine SVP-Motion ab, die ein Verbot von Windkraftanlagen im Wald verlangt. Der Wald werde vom Bund «als Vorbehaltsgebiet» nicht aber als «Ausschlussgebiet» qualifiziert. Waldreservate würden als «sehr wertvolle Gebiete» bezeichnet und mit dieser Gewichtung in die Interessensabwägung einbezogen.

Ein dritter SVP-Vorstoss – ebenfalls eine Motion – richtet sich gegen die Absicht der St.Galler Regierung, die Windenergiezonen mit einem kantonalen Sondernutzungsplan festzulegen. Dazu steht eine Stellungnahme noch aus.

Keystone-SDA / Linth24