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Schweiz
28.02.2024
01.03.2024 20:57 Uhr

«Bimbo» vor Gericht

Grupo Bimbo ist einer der weltweit grössten Lebensmittelproduzenten mit Hauptsitz in Mexiko-Stadt.
Grupo Bimbo ist einer der weltweit grössten Lebensmittelproduzenten mit Hauptsitz in Mexiko-Stadt. Bild: grupobimbo.com
Das Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen soll darüber entscheiden, ob sich die weltweit agierende mexikanische Firma Bimbo QSR in der Schweiz registrieren darf.

Das Wort Bimbo sei rassistisch, findet das IGE. Die Firma hat daraufhin eine Beschwerde eingereicht. Die Mexikaner möchten ihre Fast-Food-Sparte Bimbo QSR registrieren lassen. Diese versorgt weltweit Restaurants wie McDonald’s mit Burgerbrötchen und ist auch in der Schweiz aktiv. QSR steht für Quick Service Restaurant. Der Name Bimbo ist laut der Firma durch die beiden Wörter «Bingo» und «Bambi» entstanden, berichtet 20min.ch.

Das deutsche Wort «Bimbo» steht im Gegensatz zur herzigen Konnotation des Firmennamens.

Es wird seit über 100 Jahren als abwertende Bezeichnung für Schwarze und Personen mit dunkler Hautfarbe verwendet, fand das Institut für Geistiges Eigentum, und entschied, der Grupo Bimbo die Eintragung der Marke Bimbo QSR zu verweigern. Das Institut ist unter anderem für die Registrierung und den Schutz von Marken, Designs und Patenten in der Schweiz zuständig.

Die mexikanische Firma akzeptiert dies nicht und legte Beschwerde ein. Darum muss sich nun das Bundesverwaltungsgericht damit befassen.

Im Französischen und im Englischen hat das Wort «Bimbo» eine Bedeutung, die eine junge Frau beschreibt, die als «attraktiv, aber nicht intelligent» betrachtet wird. Im Italienischen ist das Wort unproblematisch und bedeutet einfach nur «kleiner Junge».

Warum die selbst ernannten Sprachwächter vom IGE ausgerechnet auf die «problematische» Bedeutung des Wortes gekommen sind, ist nicht bekannt.

Stephan Ziegler, stgallen24