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23.03.2024
23.03.2024 19:10 Uhr

Eschenbacher Schulpräsident müsste man sein

An der Schule Eschenbach herrscht grosse Unruhe - im Zentrum: Schulpräsident Reto Gubelmann.
An der Schule Eschenbach herrscht grosse Unruhe - im Zentrum: Schulpräsident Reto Gubelmann. Bild: Linth24
Goldener Fallschirm als Geheimsache. In Eschenbach profitiert der Schulpräsident von einer fürstlichen «Abwahlversicherung». Doch schreiben dürfte man darüber eigentlich nicht. Wir tun es trotzdem.

Sechs Kündigungen von Lehrpersonen innerhalb von 10 Tagen, drei Schulleiterinnen, die das Weite suchen. Veraltete Infrastruktur. Zu knapper Schulraum. Die Schule Eschenbach kommt aus den Negativschlagzeilen nicht heraus.

Der mächtige Schulpräsident

Im Zentrum der Kritik: der mächtige Schulpräsident Reto Gubelmann. Im Gespräch mit der «Linth-Zeitung» zeigte sich dieser aber krisenfest: «Mit Kritik muss man immer rechnen, das gehört dazu. Die Geschäftsleitung ist das Gremium, in welchem für die operativen Führungsaufgaben alle Entscheidungen gemeinsam abgewogen und entschieden werden. Kritik nehmen wir ernst und reflektieren unser Handeln im Alltag».

Praktisch voller Lohn bei Abwahl

Die Gelassenheit hat einen nachvollziehbaren Hintergrund. Gubelmann besitzt eine sogenannte «Abwahlversicherung», die ihn selbst bei einer Niederlage bei den Neuwahlen im kommenden Herbst als Mitglied der Thurgauer Bürgschaftsgenossenschaft (TBG) fürstlich absichert.

Mit anderen Worten: Im ersten Jahr nach einer allfälligen Abwahl würde Gubelmann 90 Prozent seines Salärs kassieren, im zweiten 80 Prozent, im dritten 50 Prozent und vom vierten bis zum sechsten Jahr immer noch 30 Prozent - von 180’000 Franken notabene. Kleines Detail am Rande: Die Jahresprämie von 1800 Franken wird zu 50 Prozent aus der Steuerkasse bezahlt.

Dies sind gute Neuigkeiten für den Schulpräsidenten, aber schlechte für die Steuerzahler. So richtig wohl scheint es der Bürgschaftsgenossenschaft mit diesem «Deal» aber nicht zu sein. Ihre Statuten unterstehen nämlich der höchsten Geheimhaltungsstufe.

Weiterverbreiten verboten

Im Anhang des siebenseitigen Dokumentes heisst es: «Diese Statuten sowie das Zusatzblatt betreffend Einschränkungen und insbesondere Idee und System der „Nichtwiederwahl-Absicherung“ sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch die des Nachdrucks von Auszügen, vorbehalten. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung der TBG unzulässig. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronische Systeme».

Oder anders gesagt: Transparenz ist keine ausgesprochene Eschenbacher Tugend.

Thomas Renggli