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10.04.2024
11.04.2024 19:27 Uhr

THC- und Psilo-Päckli abgefangen

Die amerikanische Postsendung eines Glarners enthielt eine grössere Menge illegaler «Edibles», THC-Vapes, THC-Joints, THC-Marihuana und Psilocybin-Schoggi.
Die amerikanische Postsendung eines Glarners enthielt eine grössere Menge illegaler «Edibles», THC-Vapes, THC-Joints, THC-Marihuana und Psilocybin-Schoggi. Bild: Kapo GL
Aus den USA bestellte ein Glarner (49) verbotene «Edibles» und Produkte aus THC-Cannabis und Psilocybin. Der Zoll fing sein Päckli ab; nach den Ermittlungen wird er nun angezeigt.

Sie sind bunt, sehen aus wie handelsübliche Bonbons, enthalten jedoch den aktiven Cannabis-Wirkstoff THC in hoher Konzentration: So genannte «Edibles». Diese sind in der Schweiz illegal.

Verfahren wegen Einfuhr vieler THC- und Psilocybin-Produkte

Kürzlich konnte die Kriminalpolizei der Kantonspolizei Glarus ein Ermittlungsverfahren gegen einen 49-jährigen, im Kanton Glarus wohnhaften Schweizer abschliessen. Ihm werden die versuchte Einfuhr grösserer Mengen von verbotenen Edibles, THC-Vapes, rauchfertigen THC-Joints, THC-Marihuana sowie Psilocybin-Schokolade [Psilocybin ist der Rauschstoff aus bestimmten Pilzen, «Magic Mushrooms»; Anm. der Redaktion] vorgeworfen. Nach umfangreichen Ermittlungen wurde bei der Staats- und Jugendanwaltschaft des Kantons Glarus Strafanzeige eingereicht.

Die verbotenen Substanzen konnten Ende 2023 bei der Einfuhr in die Schweiz durch Angehörige des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sichergestellt und der Kantonspolizei Glarus weitergeleitet werden. Die sichergestellten Betäubungsmittel haben einen Wert von mehreren tausend Franken.

Ein THC-Gummi-Bonbon wirkt stärker als ein Joint

Die Brisanz in dieser Postlieferung liegt einerseits in der Menge, andererseits aber auch in der Potenz der enthaltenen Substanzen (Wirkstoffgehalt). Die Wirkung eines einzigen Gummi-Bonbons mit THC ist deutlich höher als diejenige eines Joints. Die Symptome oder Empfindungen treten erheblich später auf, als wenn Cannabis geraucht wird. Der Konsum von derart potenten THC-Süssigkeiten kann zu psychotischen Zuständen führen.

Die Kantonspolizei Glarus weist daraufhin, dass bei Internet-Bestellungen aus dem Ausland der Schweizer Gesetzgebung Beachtung geschenkt werden muss. So unterliegen im Ausland womöglich legale Substanzen bei der Einfuhr in die Schweiz dem Betäubungsmittelgesetz (BetmG) und werden bei entsprechender Widerrechtlichkeit auch zur Anzeige gebracht.

Kapo GL / Linth24