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Rapperswil-Jona
22.07.2024
23.07.2024 08:10 Uhr

China-Deal: «Stadtrat, allein uns fehlt der Glaube»

Der Stadtrat prüft, seine Niederlage ans Bundesgericht zu ziehen. Der China-Deal wird immer dubioser.
Der Stadtrat prüft, seine Niederlage ans Bundesgericht zu ziehen. Der China-Deal wird immer dubioser. Bild: Linth24
Das St. Galler Tagblatt schrieb vergangene Woche über den China-Deal. Stadtrat Kurt Kälin sagte darin, man habe «es gut gemeint». Uns aber fehlt der Glaube, denn der Deal stinkt zum Himmel. Kommentar von Bruno Hug,.

Das St.Galler Tagblatt fragte letzten Freitag seitengross: «Hat das Volk beim China-Deal doch noch das letzte Wort?» Auch die Hauptstadt-Zeitung beschreibt, wie das St.Galler Verwaltungsgericht den Rapperswil-Joner Stadtrat verdächtigt, eine Grundbuch-Schätzung des «China-Landes» beeinflusst und den Landverkauf «willkürlich» abgeschlossen zu haben.

Wirklich gut gemeint?

Stadtrat Kurt Kälin sagte dem Blatt in Vertretung des Stadtpräsidenten, der Stadtrat habe es «gut gemeint» und Jungunternehmen «unterstützen wollen».
Das tönt nett. Doch, entweder schlief der Stadtrat, oder er glaubt blind alles, was ihm vom Vorsitz aufgetischt wird.

Warum geheim?

Jedoch: Trotz «gut gemeint» hätten sich die Räte fragen können: Warum muss der Landverkauf heimlich am Volk vorbei gezirkelt werden? Oder: Muss der Stadtrat wirklich Schnellentscheide fällen, nur weil die Chinesen faktisch per sofort Geld in die Schweiz transferieren wollen? Oder: Warum werden die Chinesen gegenüber lokalen Firmen bevorzugt?

Warum alte Schätzung?

Noch unbegreiflicher ist: Warum stützte sich der Stadtrat bezüglich seiner Verkaufskompetenz auf eine zehn (!) Jahre alte Schätzung, um damit den China-Deal ohne öffentliche Information durchziehen zu können? Wussten die (mitnickenden) Stadträte nicht, dass eine solch’ alte Schätzung null Aussagewert besitzt?

Weshalb eine dubiose Schätzung?

Und, weshalb, und wer vom Rat, bestellte kurz vor dem Landverkauf an die Chinesen dann doch noch eine Schnellschätzung beim Grundbuchamt, deren Seriosität das Gericht jetzt hochgradig anzweifelt?
Und das zu Recht, denn sie flog erst ein Tag vor Vertragsabschluss mit den Chinesen in unbekannter Weise irgendwie daher, war aber weder geschrieben noch war sie rechtskräftig! Und obendrein enthielt sie für das China-Land einen anderen m2-Preis als für das Land rundum. (Wann endlich wird dieser zutiefst bedenkliche Fall ernsthaft untersucht – oder muss jemand klagen?)

Das und vieles mehr stinkt beim China-Deal zum Himmel – siehe Kasten am Berichtsende.

Weshalb Bundesgericht?

Aktuell geht’s zur nächsten Krise: Weshalb prüft der Stadtrat, wie er schon mehrfach mitgeteilt hat, das St.Galler Urteil ans Bundesgericht zu ziehen? Steht er den Chinesen näher als den Rapperswil-Jonern? Oder glaubt er, sich damit über die nächsten Wahlen zu retten?
Und überhaupt: Warum stemmt sich der Stadtrat beim China-Deal derart gegen die Volksmitsprache? 

Wann steigt der Stadtrat aus?

Zu alledem kommt, dass der vom Stadtrat im April 2023 veröffentlichte Verkaufsvertrag mit den Chinesen definitiv dahingefallen ist. Was hat der Stadtrat also noch für Sorgen?

Oder hat er – wieder geheim – besagten Vertrag im Nachhinein verändert, und das, während sich die Gerichte mit dem Fall beschäftigt haben?

Warten auf Antwort

Linth24 wartet auf die Beantwortung dieser Fragen. Seit dem 27. Juni 2024. Der Stadtrat teilte am 5. Juli mit, er prüfe, bevor er Auskunft erteile, ob er «Interessen Dritter» schützen müsse.

Er meint damit wohl die Interessen der Chinesen – nicht die der Rapperswil-Joner. 

Durch und durch undurchsichtigen Geschäfts

Alle Fakten zeigen, der China-Deal ist von A bis Z faul:

  • Am 22. Juni 2020 debattierte der Stadtrat ein erstes Mal über das Geschäft und protokollierte, da das Land nicht den lokalen Firmen angeboten worden sei, sei Vorsicht angesagt. Der Stadtrat wusste also, dass er lokale Interessenten ausliess, verkaufte das schöne Land aber trotzdem den Chinesen.

  • Sieben Monate später, am 8. Februar 2021, fällte der Stadtrat seinen Verkaufsbeschluss und stützte sich auf eine 10 Jahre alte Landschätzung. Obwohl er zuvor sieben Monate Zeit gehabt hätte, eine aktuelle Schätzung vornehmen zu lassen.

  • Zu seiner Verkaufskompetenz legte sich der Stadtrat eine plumpe Begründung zurecht. Er schrieb in sein Protokoll, es sei «nicht davon auszugehen», dass der Landverkauf referendumspflichtig sei. Was das Verwaltungsgericht als «willkürlich» und «unhaltbar» einstuft.

  • Der Stadtrat begründete seine Verkaufskompetenz mit dem «amtlichen Steuerwert», was so nicht in der Gemeindeordnung stand. (Und was das St. Galler Gericht ebenfalls rügt.)

  • Die vom Stadtrat vor Vertragsunterzeichnung kurzfristig organisierte Landschätzung wird vom Gericht in Frage gestellt. Sie war beim Verkauf nicht einmal rechtsgültig und lag erst 2 Monate später amtlich vor.

  • Der Stadtrat hielt den Landverkauf an die China-Firma geheim, bis Linth24 den Fall fast zwei Jahre danach aufdeckte. Die Geheimnistuerei war sachlich nicht begründet und widersprach der Gemeindeordnung.

  • Der Stadtrat verkaufte das Land, statt es im Baurecht abzugeben, was für städtisches Land vollkommen unüblich ist.

  • Im Land-Verkaufsvertrag verpflichtete sich der Stadtrat, «sämtliche Baugesuchs-Unterlagen (der Chinesen) ohne Verzug zu unterzeichnen». Eine durch und durch gefährliche Zusicherung, die der Stadt noch schaden kann.

  • Der Land-Verkaufsvertrag wäre dahingefallen. Doch nach dessen Offenlegung hat ihn der Stadtrat mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Gunsten der China-Firma SinoSwiss irgendwie neu definiert.
    Vorderhand sperrt sich die Stadt noch, die Fakten offenzulegen.
Bruno Hug