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02.10.2024
03.10.2024 06:36 Uhr

Protest gegen Windrad-Pläne

«Freie Landschaft St.Gallen wird sich gemeinsam mit seinen angeschlossenen regionalen Vereinen weiterhin und unvermindert gegen die Zerstörung unseres Landes durch industrielle Windkraftanlagen zur Wehr setzen.» (Themenbild)
«Freie Landschaft St.Gallen wird sich gemeinsam mit seinen angeschlossenen regionalen Vereinen weiterhin und unvermindert gegen die Zerstörung unseres Landes durch industrielle Windkraftanlagen zur Wehr setzen.» (Themenbild) Bild: Pixabay: Matthias Böckel
Der Kanton St. Gallen legt Zonen für 92 Windräder im Richtplan fest und entmachtet Gemeinden. Damit ist der Verein Freie Landschaft St.Gallen überhaupt nicht einverstanden.

Der St.Galler Regierungsrat hat den neuen Richtplan mit 17 «Eignungsgebieten» für 92 Monsterwindräder festgesetzt, noch bevor der Bericht zur öffentlichen Mitwirkung veröffentlicht wurde. 

So viele Einwendungen wie noch nie

Trotz der über 3'000 Einwendungen, so viele wie noch in der Geschichte des Kantons, wurde das riesige Ausmass der Windenergiezonen im Vernehmlassungsentwurf nicht reduziert.

Sechs Gemeinden – Balgach, Berneck,  Oberriet, Bad Ragaz, Quarten und Schänis – lehnen Windenergiezonen ab, kritisch äusserten sich Benken, Kaltbrunn, Wil, Regio Wil und der Stadtrat St.Gallen (wegen Beeinträchtigung des UNESCO-Weltkulturerbes Stiftsbezirk St.Gallen) sowie aus Graubünden die Region Landquart und die Gemeinden Fläsch und Zizers.

Überrissen, unrealistisch und schädlich

Die neue Windenergieplanung ist völlig überrissen, unrealistisch und schädlich für den Kanton. St. Gallen ist kein Windkanton, das Windpotenzial ist viel zu schwach für eine effiziente Nutzung und der Schaden für Landschaft, Bevölkerung, Biodiversität und nicht zuletzt Tourismus ist um ein Vielfaches grösser als der geringe Ertrag.

Mit einem realistisch geschätzten Anteil von maximal 5% am Stromverbrauch kann die Windenergie keinen wesentlichen Beitrag zur Stromversorgung leisten. Problem wird keines gelöst, aber neue werden geschaffen. Die Windenergiezonen sind ein grosses und sinnloses Zerstörungswerk an Landschaft, Natur und Lebensqualität der Bevölkerung. Auch schönste Alpinlandschaften wie Pizol und Flumserberge werden der Industrialisierung durch Grosswindkraftanlagen geopfert.

Gemeinden werden entmachtet

Damit die Windparks auch gegen den Willen der Gemeinden und der Bevölkerung durchgesetzt werden können, hat der Regierungsrat den «Kantonalen Sondernutzungsplan» als Plangenehmigungsverfahren für Windparks festgesetzt. Dadurch werden die Gemeinden entmachtet und können nicht mehr mitentscheiden.

Dagegen protestiert insbesondere die Gemeinde Schänis in der Linthebene, die sich mit allen Mitteln gegen eine Windenergiezone mit sechs Turbinen auf ihrem Gebiet wehrt.

Röstis Abstimmungsversprechen gebrochen

Nach Zürich wurde somit wieder einmal das Abstimmungsversprechen des zuständigen Bundesrates Albert Rösti zum Stromgesetz, dass nämlich jede Gemeinde entscheiden könne, ob sie einen Windpark will oder nicht, in einem krassen Ausmass gebrochen. Das bestätigt, dass es sich nur um eine billige Propagandalüge handelte.

Auf Teufel komm raus geplant

Bislang waren in St.Gallen nur 25 GWh/Jahr entsprechend fünf Windrädern geplant. Die Windverhältnisse haben sich seitdem nicht geändert, folglich wurden die Planungskriterien aufgeweicht: Neu gibt es geringere Abstände zum Siedlungsgebiet, praktisch keinen Landschaftsschutz mehr, weniger Vogelschutz und weniger Schutz der Biodiversität. Missachtet werden viele Schutzgebiete, BLN-Gebiete, UNESCO-Weltnaturerbe, zahlreiche ISOS-Objekte und Naherholungsgebiete. Beispiele:

Rheinau

Der Standort Rheinau wurde wieder aufgenommen und sogar noch vergrössert, und zwar vor allem auf Kosten des Vogelschutzes, denn die Windräder befinden sich in unmittelbarer Nähe von Brutgebieten von Steinadler, Uhu, Wanderfalke, Alpensegler und Rotmilan. Die von der Vogelwarte empfohlenen Mindestabstände für Schlaf- und Brutplätzen von Rotmilan und Uhu wurden drastisch reduziert.

Bei der letzten Richtplananpassung 2018 war das Gebiet aufgrund der «grossen und ungelösten Konflikte mit dem Vogelschutz» aus dem Richtplan gestrichen worden. Laut damaligem Richtplanbericht besteht ein «sehr grosses Konfliktpotenzial», und offen wird gesagt: «Vogelschutz ist nur bei Verzicht auf die Anlagen möglich».

Auch die Vorprüfung durch den Bund ergab, dass Rheinau aus Gründen des Vogelschutzes nicht genehmigungsfähig ist. Gegen Rheinau sprachen sich damals u. a. aus: BirdLife, Gemeinden Bad Ragaz (aufgrund der negativen Auswirkungen auf die Tourismusdestination Heidiland und die intakte Landschaft), Fläsch, Maienfeld, Heimatschutz St. Gallen/Appenzell l. Rh., Pro Natura St. Gallen-Appenzell, Region Landquart, SP Kanton St. Gallen, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, VCS St. Gallen/Appenzell,  WWF St. Gallen.

Krinau

Die bereits bestehende Windzone im idyllischen Toggenburger Bergdorf wurde sogar noch erweitert, obwohl sich die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) in einem Gutachten gegen den Standort ausgesprochen hatte, weil die Schutzziele des angrenzenden BLN-Gebietes Hörnli-Bergland verletzt werden.

Stadt St.Gallen

Wie der Stadtrat kritisiert, würden Windanlagen im Gebiet Waldegg in grossen Teilen der Stadt im Sichtfeld des UNESCO-Weltkulturerbes Stiftsbezirk deutlich in Erscheinung treten.

Tektonikarena Sardona

Die Gebiete Pizolhügge/Laufböden und Flumserberg / Maschgenkamm grenzen an das UNESCO-Weltkulturerbe Tektonikarena Sardona.

Einzelanlage in Au-Heerbrugg nicht aufgenommen

Als kleinen Erfolg können wir gemeinsam mit der IG Gegenwind Au-Heerbrugg verbuchen, dass die Einzelanlage für ein Unternehmen in Au-Heerbrugg noch nicht in den Richtplan aufgenommen wurde. Wir haben die skandalöse Geheimhaltung der Machbarkeitsstudie in der öffentlichen Mitwirkung rechtlich bekämpft, weshalb die Regierung zurückkrebsen muSste, eine neue Mitwirkungsrunde ankündigte und die Machbarkeitsstudie veröffentlichen wird.

Eidgenössische Volksinitiativen

Freie Landschaft St.Gallen wird sich gemeinsam mit seinen angeschlossenen regionalen Vereinen weiterhin und unvermindert gegen die Zerstörung unseres Landes durch industrielle Windkraftanlagen zur Wehr setzen. Unser wichtigstes Mittel dazu sind jetzt die beiden Anfang 2024 lancierten Eidgenössischen Volksinitiativen

  • Gegen die Zerstörung unserer Wälder durch Windturbinen (Waldschutz-Initiative)
    Mit der Waldschutz-Initiative fordern wir das Verbot von Windkraftanlagen im Wald und am Waldrand.

  • Für den Schutz der direkten Demokratie bei Windparks (Gemeindeschutz-Initiative)
    Mit der Gemeindeschutz-Initiative fordern wir, dass die betroffenen Gemeinde Windparks zustimmen müssen.

Beide Initiativen sehen eine rückwirkender Geltung ab 1. Mai 2024 vor. Für beide Initiativen ist die Sammlung in vollem Gange.

Freie Landschaft St.Gallen