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17.10.2024
18.10.2024 06:53 Uhr

GZO Hickhack in den Medien

Von den schönen Modellen bleibt nicht viel übrig.
Von den schönen Modellen bleibt nicht viel übrig. Bild: GZO
Die Gläubigergruppe und die GZO AG liefern sich vor der geplanten Versammlung vom 25. Oktober einen medialen Schlagabtausch.

Die GZO Creditor Group veröffentlichte Mitte September 2024 unter dem provokanten Titel «Ein Heilmittel für GZO» Vorschläge zur Lösung der Schuldenproblematik der GZO AG. Das hat die GZO AG zu einer Stellungnahme veranlasst.

«Lösungsvorschläge nicht durchdacht»

Die Vorschläge der sogenannten GZO Creditor Group seien kein Heilmittel für die GZO AG. «Ganz im Gegenteil», schreibt die GZO AG in ihrer ausführlichen Gegendarstellung. Die Vorschläge würden die Schuldenproblematik überhaupt nicht lösen, sondern diese nur zeitlich verschieben. Einige der Vorschläge seien zudem aus rechtlichen Gründen nicht umsetzbar. «Eine Umsetzung der nicht durchdachten Vorschläge der GZO Creditor Group würde überdies der GZO AG zusätzliche Schwierigkeiten und finanzielle Mehrbelastungen aufbürden», so die GZO AG. Die Vorschläge der GZO Creditor Group seien ganz sicher keine Lösung.

Der von der GZO AG eingeschlagene Weg über das Nachlassverfahren sei bisher ein Erfolg. Die im Nachlassverfahren gerichtlich eingesetzten Sachwalter und das zuständige Gericht seien in den ersten vier Monaten zum Schluss gekommen, dass die Chancen für eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens gut seien. «Deshalb wurde die provisorische Nachlassstundung Ende August vom zuständigen Gericht um vier Monate bis zum 30. Dezember 2024 verlängert. Danach besteht die Möglichkeit einer definitiven Nachlassstundung um bis zu weitere zwei Jahre.»

Ein «nachhaltiges Sanierungskonzept», welches die verschiedenen Stakeholder berücksichtige und sowohl rechtlich als auch praktisch umsetzbar sei, werde am 25. Oktober 2024 anlässlich der Anleihegläubigerversammlung präsentiert.

«Das Ziel der GZO AG ist es, das Spital in Wetzikon zu sanieren und damit die Gesundheitsversorgung für die Menschen im Zürcher Oberland aufrechtzuerhalten», beteuert die GZO-Spitze erneut. Darin bestärkt werde sie durch das anhaltend grosse Vertrauen, das dem Spital entgegengebracht werde. «Der Spitalbetrieb läuft gut, das Betriebsergebnis ist positiv. Die Mitarbeitenden sind sehr engagiert.»

 

«Gelöst wird mit diesem Vorschlag überhaupt nichts. Zudem torpediert er eine nachhaltige und gesamtheitliche Sanierungslösung, deren Umsetzung Zeit in Anspruch nimmt.»
GZO AG

Die GZO Creditor Group fordert eine Verlängerung der Laufzeit der fälligen Anleihensobligationen um drei Jahre, um dem Verwaltungsrat ausreichend Zeit für die Monetarisierung dieser Vermögenswerte und die erfolgreiche Refinanzierung zu geben.

Das ist für die GZO AG keine Lösung: «Dieser Vorschlag führt einzig zu einer zeitlichen Verschiebung des Schuldenproblems des GZO. Gelöst wird mit diesem Vorschlag überhaupt nichts. Zudem torpediert er eine nachhaltige und gesamtheitliche Sanierungslösung, deren Umsetzung Zeit in Anspruch nimmt», schreibt die GZO.

Dieser Vorschlag sei auch aus rechtlicher Sicht nicht umsetzbar, denn die vorgeschlagenen Änderungen der Anleihebedingungen würden die Gruppe der Anleihegläubiger gegenüber sämtlichen anderen Gläubigern einseitig bevorteilen. «Diese Ungleichbehandlung ist von Gesetzes wegen nicht möglich. Seitens GZO können diese Änderungen deshalb nicht gutgeheissen werden.»

Die von der GZO Creditor Group propagierte Monetarisierung habe das Ziel, die Vermögenswerte, namentlich die Spitalimmobilien, zu Geld zu machen, sei also eine Liquidation des Unternehmens, während das GZO eine nachhaltige Sanierung und eine Weiterführung des Spitalbetriebes anstrebe.

«Die GZO AG braucht keinen Anreiz für ein rascheres Handeln und schon gar keinen negativen Anreiz.»
GZO AG

Weiter fordert die GZO Creditor Group eine schrittweise Anhebung des Zinssatzes, «um dem Unternehmen einen Anreiz zum raschen Handeln zu geben.»

Dem begegnet die GZO AG so: «Das Unternehmen ist sich der Dringlichkeit einer Sanierung sehr bewusst und arbeitet mit Hochdruck am Sanierungskonzept, das Ende Oktober vorgestellt wird. Es braucht deshalb keinen Anreiz für ein rascheres Handeln und schon gar keinen negativen Anreiz.»

Das beantragte progressive Zinsmodell und die kurzfristige Begleichung von gestundeten Zinszahlungen würde zu einer substanziellen finanziellen Mehrbelastung des GZO führen und damit dem Sanierungsbedarf nicht entgegenwirken, sondern ihn akzentuieren.

Auch hier würden die vorgeschlagenen Änderungen der Anleihebedingungen die Gruppe der Anleihegläubiger gegenüber sämtlichen anderen Gläubigern einseitig bevorteilen, weshalb die GZO diese Änderungen nicht gutheissen könne.

«Die GZO Creditor Group nimmt eine realitätsfremde Bewertung der Sachanlagen vor.»
GZO AG

«Realitätsfremde Bewertung»

Die GZO Creditor Group will zudem, dass die derzeitigen Schulden durch den umfangreichen Immobilienbesitz des Unternehmens gesichert werden, um zu verhindern, dass das Unternehmen vorrangige Schulden aufnimmt oder Vermögenswerte verkauft.

Die Stellungnahme der GZO AG dazu: «Das Gesetz verlangt die Zustimmung der Sachwalter und des Nachlassgerichts, wenn während der Nachlassstundung Teile des Anlagevermögens (wozu insbesondere Immobilien gehören) veräussert oder durch Sicherheiten wie ein Pfand belastet werden sollen.»

Die nachträgliche Besicherung einer bereits bestehenden Schuld sei unzulässig, weil sie andere Gläubiger benachteilige. «Das verunmöglicht die Durchsetzbarkeit der Vorschläge der GZO Creditor Group schon aus rechtlichen Gründen.»

Die GZO Creditor Group nehme eine realitätsfremde Bewertung der Sachanlagen vor. So würden rechtliche Rahmenbedingungen, die eine eingeschränkte Nutzung vorschreiben, komplett ausgeblendet. Durch diese sei der Marktwert allerdings wesentlich kleiner, als von der GZO Creditor Group angegeben.

«Die durch Clearway Capital dargestellte Bewertung der Sachanlagen (abgezinster Wert der Immobilien) von rund CHF 100 Mio. kann durch aktuelle Berechnungen nicht bestätigt werden», so die GZO AG weiter. «Die Angaben von Clearway basieren auf diversen Grundlagenfehlern, z. B. in Bezug auf die Nutzungsmöglichkeiten, die Zonen- und Richtplanbeschränkungen, den für eine Umnutzung erforderlichen Zeitbedarf und demzufolge auf die aktuell unterstellten Werte.»

Zusätzliche Kosten für zusätzlichen Vertreter

Zum Vorschlag der Gläubigergruppe, einen «engagierten Vertreter» zum Schutz der Gläubiger zu wählen, schreibt die GZO AG, dass dies mit zusätzlichen Kosten für die Anleihegläubiger verbunden sei. Es stehe den Anleihegläubigern zu, nebst oder anstelle des gegenwärtigen Vertreters einen zusätzlichen Anleihevertreter zu ernennen. Die Kosten dafür seien aber von Gesetzes wegen von den Anleihegläubigern zu tragen. «In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass das Gesetz – anders als von der GZO Creditor Group dargelegt – im Rahmen der definitiven Nachlassstundung die Möglichkeit vorsieht, einen Gläubigerausschuss einzusetzen.» Darin würden sämtliche Gläubiger, d.h. nicht nur die Anleihegläubiger, vertreten sein. Es werde in einem späteren Zeitpunkt entschieden, ob ein Gläubigerausschuss eingesetzt werden soll.

«Es ist irreführend und entbehrt jeder Grundlage, einen noch nicht vorliegenden Umstrukturierungs- bzw. Sanierungsplan als mangelhaft und zu kompliziert zu bezeichnen.»
GZO AG

Kritik am Umsetzungsplan

Weiter argumentiert die GZO Creditor Group, dass der vorgeschlagene Umstrukturierungsplan der GZO mangelhaft und zu kompliziert sei. Zudem würde die Umsetzung dieses Plans Jahre dauern und zum Konkurs führen. Die GZO habe zwei alternative Möglichkeiten: die sofortige Eröffnung des Konkursverfahrens oder die Annahme ihrer Vorschläge. Die Alternativen seien besser für die Gläubiger.

Dazu die GZO AG: «Der Sanierungsplan der GZO AG wird derzeit unter Hochdruck erarbeitet und wird am 25. Oktober anlässlich der Anleihegläubigerversammlung präsentiert. Es ist irreführend und entbehrt jeder Grundlage, einen noch nicht vorliegenden Umstrukturierungs- bzw. Sanierungsplan als «mangelhaft» und «zu kompliziert» zu bezeichnen», entgegnet die GZO AG. Richtig sei, dass der von der GZO AG anvisierte Sanierungsplan alle Stakeholder einbeziehte, alle Gläubigergruppen gleich behandeln werde und sowohl einen Schuldenschnitt als auch einen Kapitalzuschuss beinhalten werde.

Zur Dauer der Umsetzung sagt die GZO AG: «Es ist richtig, dass der Sanierungsplan der GZO AG ein paar Jahre in Anspruch nehmen wird. Richtig ist allerdings auch, dass die Vorschläge der GZO Creditor Group aus einer zeitlichen Betrachtung überhaupt keinen Vorteil bieten.» Diese Vorschläge würden nämlich nur die Schuldenproblematik zeitlich verschieben, diese jedoch nicht lösen. «Dass die Umsetzung des Sanierungsplans der GZO AG in den Konkurs führen würde, ist eine Behauptung, die jeglicher Grundlage entbehrt, umso mehr der Plan derzeit noch nicht vorliegt und von der GZO Creditor Group deshalb auch nicht beurteilt werden kann.»

«Eine Konkurseröffnung würde den Spitalbetrieb unverzüglich stilllegen und ein Sanierungsplan wäre nicht mehr umsetzbar.»
GZO AG

Ein Konkurs, wie er von der Creditor Group vorgeschlagen und präsentiert werde, wäre für die Patienten, die Mitarbeiter und die umliegenden Gemeinden verheerend, und würde auch für die Gläubiger keine zeitnahe Auszahlung von Geldbeträgen führen, da ein Konkursverfahren erhebliche Zeit in Anspruch nehmen würde. «Eine Konkurseröffnung würde den Spitalbetrieb unverzüglich stilllegen und ein Sanierungsplan wäre nicht mehr umsetzbar - anders als die GZO Creditor Group dies darlegt», so die GZO AG. Eine vollständige Rückzahlung der Anleihegläubiger sei im Konkursszenario ausgeschlossen. Die von der GZO Creditor Group für dieses Szenario unterstellten Immobilienbewertungen würden jeglicher realen Grundlage entbehren.

«Selbst wenn die Anleihegläubiger am 25. Oktober 2024 den Vorschlägen der GZO Creditor Group zur Änderung der Anleihebedingungen mit dem erforderlichen Quorum zustimmen, bleibt dieser Beschluss wirkungslos.»
GZO AG

Weiter behauptet die GZO Creditor Group, dass die Gläubiger einen Schuldenschnitt nicht unterstützen würden. Dazu schreibt die GZO AG: «Ob die Anleihegläubiger einen Schuldenschnitt unterstützen werden, wenn sie die tatsächliche Faktenlage kennen, kann im Moment nicht vorausgesagt werden. Fakt ist, dass der Sanierungsplan der GZO AG einen Schuldenschnitt beinhaltet und dass der Schuldenschnitt für die Anleihensgläubiger die bessere Variante ist als der Konkurs.»

Auf die Aussage der Creditor Group, dass die vollständige Rückzahlung des Kapitals möglich sei, schreibt die GZO AG: «Eine Refinanzierung der bestehenden Schuldenlast ist aufgrund der Tragfähigkeit unrealistisch. Die Höhe der Schulden (Zinslast und Amortisation) wäre durch den operativen Betrieb nicht tragbar.»

Abschliessend schreibt die GZO AG: «Für eine Änderung der Anleihebedingungen ist die Zustimmung der Emittentin, d.h. der GZO AG, notwendig. Die GZO erarbeitet ein gesamtheitliches und nachhaltiges Sanierungskonzept unter Einbezug aller Stakeholder. Die Vorschläge der GZO Creditor Group verhindern nach Auffassung der GZO ein solches Sanierungskonzept. Der Verwaltungsrat kann deshalb den gemachten Vorschlägen nicht zustimmen. Selbst wenn die Anleihegläubiger am 25. Oktober 2024 den Vorschlägen der GZO Creditor Group zur Änderung der Anleihebedingungen mit dem erforderlichen Quorum zustimmen, bleibt dieser Beschluss wirkungslos.»

> GZO Factsheet

> Website GZO Sachwalter

> Website GZO Creditor Group

Creditor Group wirft GZO Falschaussagen vor

Am 8. Oktober 2024 reagierte die Gläubigergruppe auf die Äusserungen der GZO AG und wirft ihr Falschaussagen vor. Die Stellungnahme enthalte «zahlreiche sachliche Ungenauigkeiten».

Bei den Vorschlägen der Gläubigergruppe würden alle Gläubiger gleich behandelt und die Vorschläge seien so formuliert, dass die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen für ihre Umsetzung durch die GZO gegeben seien. Jede gegenteilige Behauptung sei unzutreffend.

> mehr Infos

Barbara Tudor, ZueriOberland24