Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die vor dem Jahr 1492 bei uns nicht vorgekommen sind. Durch den Menschen gelangten sie als Nutz- oder Gartenpflanzen zu uns oder wurden unbeabsichtigt eingeschleppt.
Die meisten Neophyten fügen sich problemlos in unsere Umwelt ein. Nur ein kleiner Teil, die sogenannten invasiven Neophyten, breitet sich aggressiv und invasionsartig aus und wird zu einem Problem.
Invasive Neophyten können durch ihre unkontrollierte Verbreitung viel Schaden anrichten, indem sie die Gesundheit von Menschen und Tieren gefährden, einheimische Pflanzen verdrängen, Bauten schädigen, Böschungen destabilisieren, naturnahe Lebensräume beeinträchtigen und Ertragsausfälle in der Land- und Forstwirtschaft verursachen.
Einheitliche Bekämpfung
Das Vorkommen von invasiven Neophyten variiert von Gemeinde zu Gemeinde stark und macht ein situationsgerechtes Vorgehen für jede Gemeinde notwendig. Da sich Neophyten jedoch über die Gemeindegrenzen hinweg ausbreiten, ist es sinnvoll, diese Pflanzen nach einem einheitlichen System zu bekämpfen.
Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei (ANJF) ist gemäss Art. 5 der Verordnung zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung (sGS 672.11) im Kanton St. Gallen für die Unterstützung und Koordination von Massnahmen zur Erfassung und Bekämpfung von verbotenen gebietsfremden Organismen zuständig.
Den politischen Gemeinden kommt gemäss Planungs- und Baugesetz (PBG; sGS 731.1) im Kanton St. Gallen eine Schlüsselstellung beim Vollzug von Schutzmassnahmen zu. Der Kanton kann gemäss Art. 117 PBG Beiträge an die Kosten von Massnahmen zur Erhaltung und Aufwertung von Lebensräumen und wertvollen Landschaften ausrichten.