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20.02.2025
20.02.2025 17:56 Uhr

Schuldenruf bei GZO-Gläubigern

Die Gläubiger haben 30 Tage Zeit, ihre Forderungen anzumelden. (Symbolbild)
Die Gläubiger haben 30 Tage Zeit, ihre Forderungen anzumelden. (Symbolbild) Bild: pixabay.com
Die Sachwalter fordern die Gläubigerinnen und Gläubiger der GZO AG Spital Wetzikon dazu auf, ihre Forderungen innert eines Monats anzumelden.

Nach dem Eintritt in die definitive Nachlassstundung haben die Sachwalter der GZO AG Spital Wetzikon am 20. Februar 2025 den Schuldenruf im Schweizerischen Handelsamtsblatt SHAB und im Amtsblatt des Kantons Zürich publiziert.

Frist von 30 Tagen

«Die Gläubigerinnen und Gläubiger der GZO AG Spital Wetzikon werden aufgefordert, ihre Forderungen innert eines Monats bei den Sachwaltern anzumelden», heisst es in der Mitteilung der GZO AG. Gläubigerinnen und Gläubiger, welche ihre Forderungen nicht fristgerecht anmelden, seien bei den Verhandlungen um den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt.

Weiter teilt die GZO AG mit, dass sie die ihnen bekannten Gläubiger per Brief über den Schuldendruf informieren.

Weitere Informationen wie Wegleitungen und Formulare sind auf der Internetseite der Sachwalter auf www.sachwalter-gzo.ch/schuldenruf aufgeschaltet.

Zürioberland24/bt / Linth24