Ab diesem Freitag, 16. Oktober, gelten im Kanton Schwyz neue kantonale Massnahmen:
Grundsätzlich herrscht eine generelle Maskentragepflicht an allen öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit über 50 teilnehmenden Personen;
Dazu herrscht Maskentragepflicht, wenn der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden kann,
- an öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit bis zu 50 teilnehmenden Personen;
- in Gastronomiebetrieben (einschliesslich Bars, Diskotheken, Clubs und Tanzlokalen) und in öffentlich zugänglichen Innenräumen (z.B. Verkaufslokalen, Postschalter, Kinos oder und Gotteshäusern).
Der Schwyzer Regierungsrat konzentriert sich mit diesen Massnahmen gezielt auf den Bereich der Veranstaltungen, da sich diese in der jüngsten Vergangenheit als häufigste Quelle für Ansteckungen gezeigt haben. Er verzichtet deshalb zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch auf eine generelle Maskentragepflicht in den Verkaufslokalen.