Neu wird der Bereich E-Mobilität zusätzlich gefördert, indem Beiträge an den Kauf von Elektro-Rollern geleistet werden. Unter folgendem Link sind die neu gültigen Energie-Förderbeiträge ersichtlich.
Förderanträge für das Jahr 2019 sind zusammen mit der Kaufquittung (ausgestellt zwischen dem 1.1.2019 und dem 31.12.2019) bis Ende Dezember an die Bauverwaltung Kaltbrunn zu richten.