Die Rückkehr zum neuen Normalbetrieb erfordert neue Verhaltensregeln. Die HSG hat hierfür einen Massnahmen-Katalog entwickelt, der den Lehr- und Arbeitsbetrieb an der HSG regelt.
Damit keine gesundheitlich kritischen Situationen in den öffentlichen Bereichen entstehen, gilt ab sofort eine Maskenpflicht in allen Innenräumen im Lehr-/Lern- und Arbeitsbetrieb, auch sitzend – ausser Dozierende sowie bei Einzelanwesenheit in Räumen und Büros.
Dies gilt für alle Personen ab 12 Jahren, die sich auf dem Campus und in den Universitätsgebäuden aufhalten. Personen mit Krankheits-Symptomen oder Personen, die sich krank fühlen, dürfen weder HSG-Gebäude und den Campus betreten noch an Veranstaltungen teilnehmen. Die HSG-Gebäude sind zugänglich, aber der Aufenthalt ist auf einen konkreten Studien-, Forschungs- oder Arbeitszweck zu beschränken. Damit die Rückkehr zum neuen Normalbetrieb nachhaltig gelingt, ist verantwortungsvolles Handeln auch in der Freizeit wichtig.