Marco Huber schreibt:
«Kürzlich ist mir als Besucher im saisonalen Ausflugsrestaurant ‹Lago Mio› zwischen Weesen und Amden aufgefallen, dass man dort nur bar bezahlen kann. Ich selbst habe in der Folge meinen Einkauf storniert, nachdem ich darauf hingewiesen wurde, ich könne in Weesen beim Bankautomaten Geld holen, wenn ich kein Bargeld dabei habe.
Unding
Aus meiner Sicht ist es ein Unding, wenn ein doch sehr stark frequentiertes Ausflugsrestaurants, in dem Ausflügler aus der Region aber auch viele Touristen einkehren, nur Bargeldzahlungen ermöglicht. Oftmals wird dann von Seiten der Gastrobetriebe argumentiert, dass sie Kommissionen auf Kreditkarten- und TWINT-Zahlungen zahlen. Ich verstehe diese Haltung aber nicht. Es ist ein einmaliger Aufwand, ein Kartenzahlgerät anzuschaffen und eine funktionale Internet-Verbindung einzurichten.
Wahlfreiheit gewähren
Dem Kunden sollte die grösstmögliche Wahlfreiheit in der Wahl seines Zahlungsmittels ermöglicht werden. Die Kommissionen dürfen selbstverständlich draufgeschlagen werden. Schliesslich darf ebendiese Wahlfreiheit auch etwas kosten. Das ist völlig legitim. Nichtsdestotrotz behaupte ich, dass ein Lokal mit Karten- und TWINT-Zahlungen trotz der anfallenden Gebühren mehr Umsatz erzielt und durch das Ermöglichen des elektronischen Zahlungsverkehrs auch noch weniger Aufwand hat, als wenn jedes Mal eine Person persönlich und physisch einkassieren muss.
Es bleibt zu hoffen, dass das besagte Lokal in Zukunft womöglich auch Karten- und TWINT-Zahlungen ermöglicht – zum Wohle der Freiheit der Kundinnen und Kunden.»