Nach einem schweren Unfall oder einer Krankheit sollte sichergestellt sein, wie Sie medizinisch versorgt werden möchten. Solange Sie kommunizieren können und auch geistig selbst in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen, ist das kein Problem. Was aber, wenn das nicht mehr möglich ist?
Nachdem wir im Juni die Themen Erbvertrag und Testament sowie im Juli den Vorsorgeauftrag behandelt haben, widmen wir uns nun der Patientenverfügung. Diese ist wohl das persönlichste Thema für jeden Menschen.
Guter Rat und persönlicher Austausch nur bedingt nützlich
Guter Rat und persönlicher Austausch sind bei der Patientenverfügung sehr schwierig und schaffen nur bedingt Abhilfe bei Ihren Entscheidungen. Wir bieten Ihnen auf jeden Fall die richtigen Voraussetzungen und Grundlagen, um Ihre Patientenverfügung zu erfassen.
Grundsätzlich kann jede urteilsfähige Person eine Patientenverfügung verfassen. Mit Ihrer persönlichen Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Massnahmen in einer bestimmten Situation ergriffen werden sollen – oder eben nicht –, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen.
Ohne Patientenverfügung entscheiden Angehörige
Ist keine Patientenverfügung vorhanden, entscheiden Ihre nächsten Angehörigen. Teilweise können die Entscheidungen nicht einstimmig gefällt werden oder sehr belastend sein. Auch wenn Ihre Angehörigen im Guten für Sie entscheiden, erleichtert eine Patientenverfügung die Situation erheblich, da Ihr Wille zum Ausdruck kommt.
Für Konkubinatspaare können heikle Situationen entstehen, da sie nicht als Angehörige gelten.