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Gast-Kommentar
Kolumne
07.08.2025
07.08.2025 15:15 Uhr

Patientenverfügung wichtige Hilfe

In guten Händen – auch wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann.
In guten Händen – auch wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann. Bild: Archiv
Finanzexperte Peter Tiggelers erklärt, warum die Patientenverfügung ein zentrales Instrument persönlicher Vorsorge ist, das Angehörige entlastet und den eigenen Willen respektiert.

Nach einem schweren Unfall oder einer Krankheit sollte sichergestellt sein, wie Sie medizinisch versorgt werden möchten. Solange Sie kommunizieren können und auch geistig selbst in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen, ist das kein Problem. Was aber, wenn das nicht mehr möglich ist?

Nachdem wir im Juni die Themen Erbvertrag und Testament sowie im Juli den Vorsorgeauftrag behandelt haben, widmen wir uns nun der Patientenverfügung. Diese ist wohl das persönlichste Thema für jeden Menschen.

Guter Rat und persönlicher Austausch nur bedingt nützlich

Guter Rat und persönlicher Austausch sind bei der Patientenverfügung sehr schwierig und schaffen nur bedingt Abhilfe bei Ihren Entscheidungen. Wir bieten Ihnen auf jeden Fall die richtigen Voraussetzungen und Grundlagen, um Ihre Patientenverfügung zu erfassen.

Grundsätzlich kann jede urteilsfähige Person eine Patientenverfügung verfassen. Mit Ihrer persönlichen Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Massnahmen in einer bestimmten Situation ergriffen werden sollen – oder eben nicht –, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen.

Ohne Patientenverfügung entscheiden Angehörige

Ist keine Patientenverfügung vorhanden, entscheiden Ihre nächsten Angehörigen. Teilweise können die Entscheidungen nicht einstimmig gefällt werden oder sehr belastend sein. Auch wenn Ihre Angehörigen im Guten für Sie entscheiden, erleichtert eine Patientenverfügung die Situation erheblich, da Ihr Wille zum Ausdruck kommt.

Für Konkubinatspaare können heikle Situationen entstehen, da sie nicht als Angehörige gelten.

Peter Tiggelers aus Herisau schreibt für stgallen24 und mehrere Partnerportale eine monatliche Finanzkolumne. Bild: finanzagentur-tiggelers.ch

Wichtig ist auf jeden Fall eine gute Vorlage. Wir empfehlen Ihnen die Patientenverfügung der FMH (Swiss Medical Association, Fachverband der Schweizer Hausärzte) und jene der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW). Sie finden diese auf der Webseite fmh.ch.

Zwei Varianten der FMH

Die FMH stellt Ihnen zwei Versionen zur Verfügung – die Variante «Kurz» und die Variante «Ausführlich» – beide mit Wegleitung. Sie können Ihre persönlichen Wünsche und Anliegen auf jeden Fall in einer der beiden Varianten erfassen. Zudem stellt die FMH auch eine Hinweiskarte fürs Portemonnaie zur Verfügung.

Es besteht die Möglichkeit, die Patientenverfügung als Ausdruck zu generieren, wenn Sie diese von Hand schreiben möchten, oder Sie können Ihre Verfügung herunterladen und elektronisch ausfüllen. Im Anschluss drucken Sie das Dokument aus und unterschreiben es, um dessen Gültigkeit zu bestätigen.

Wichtige Tipps

Wichtige Tipps von unserer Seite: Stellen Sie sicher, dass Ihre Patientenverfügung im Ernstfall berücksichtigt werden kann! Wir empfehlen Ihnen, ein Exemplar bei Ihrem Hausarzt zu hinterlegen und ein zweites Exemplar an einem zentralen Ort aufzubewahren. Informieren Sie Ihre Vertrauenspersonen, wo Sie wichtige Dokumente aufbewahren (am besten alle wichtigen Unterlagen an einem zentralen Ort).

Vor allem die Auffindbarkeit Ihrer Patientenverfügung für Vertrauenspersonen ist sehr wichtig. Eine plötzliche Spitalaufnahme oder ein Unfall kann auch ausserhalb der Öffnungszeiten Ihrer Arztpraxis stattfinden. Entscheidungen gemäss Ihrer Patientenverfügung können zeitlich sehr relevant sein.

Ihre Patientenverfügung muss Ihrem aktuellen Willen entsprechen.

Alle zwei Jahr neu datieren und unterschreiben

Deswegen empfehlen wir: Datieren und unterschreiben Sie Ihre Patientenverfügung alle zwei Jahre neu.

Wenn sich Ihre Wünsche oder Ansichten ändern, können Sie jederzeit eine neue Patientenverfügung verfassen.

Wir sind uns bewusst, dass die Themen der letzten Ausgaben sehr schwierig und persönlich schwer ausgefallen sind. Sie widerspiegeln aber gleichzeitig, wie extrem wichtig sie sind. Auf Wunsch stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Seite.

Peter Tiggelers