Die Sachwalter der GZO AG Spital Wetzikon laden zur Gläubigerversammlung ein. Die Veranstaltung findet am 8. September 2025 im Stadthofsaal in Uster statt. An dieser Gläubigerversammlung wird über den Stand des Nachlassverfahrens und des Betriebs informiert werden, wie es in einer Mitteilung der GZO AG heisst.
Im Rahmen der Versammlung können die Gläubiger Anträge stellen, einen Gläubigerausschuss einzusetzen sowie einen neuen Sachwalter zu bestimmen. Eine Abstimmung über das Sanierungskonzept oder den Nachlassvertrag finde an dieser Gläubigerversammlung nicht statt, so die Mitteilung weiter.
Auch Anleihegläubiger teilnahmeberechtigt
Stimmberechtigt sind alle Gläubiger der GZO AG. Die bekannten Gläubiger erhalten eine persönliche Einladung durch die Sachwalter. Es sei möglich, sich als Gläubiger an der Gläubigerversammlung vertreten zu lassen. «Obwohl der Schuldenruf für die Anleihegläubiger widerrufen und seither noch nicht wieder durchgeführt werden konnte, sind auch Anleihegläubiger teilnahme- und stimmberechtigt», schreibt die GZO AG. «Die Sachwalter informieren in der SHAB-Publikation, wie sich Anleihegläubiger für eine Teilnahme an der Versammlung zu legitimieren haben.»