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Kanton
26.08.2025
26.08.2025 07:29 Uhr

Abzocke bei Angehörigenpflege

Die Mitte Kanton St.Gallen fordert klare Regeln für die Angehörigenpflege, damit nicht Geld bei den Firmen versickert. (Symbolbild)
Die Mitte Kanton St.Gallen fordert klare Regeln für die Angehörigenpflege, damit nicht Geld bei den Firmen versickert. (Symbolbild) Bild: Archiv
Mehr Firmen kassieren auf Kosten der Angehörigenpflege ab. Gemeinden und Krankenkassen zahlen Millionen, bei pflegenden Angehörigen kommt zu wenig an. Nun fordert die Mitte Regeln.

Seit dem Bundesgerichtsentscheid von 2019 dürfen Angehörige bestimmte Pflegeleistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen. Dies hat zu einem regelrechten Boom von Organisationen geführt, die Angehörige anstellen und dabei hohe Restkosten bei den Gemeinden verursachen. In St.Gallen liegen die Ansätze im besten Fall bei 22 Franken pro Stunde, teilweise sogar deutlich höher. Hinzu kommt, dass die Patientenbeteiligungen zusätzlich von den Firmen einbehalten werden.

Zwar konnten die Gemeinden via Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidien (VSGP) mit gewissen Organisationen freiwillige Lösungen vereinbaren, doch auch dort bleiben die Kosten überhöht und belasten die öffentliche Hand unverhältnismässig.

Zürich hat gehandelt – St.Gallen darf nicht länger zusehen

Der Kanton Zürich hat reagiert und führt ab 1. Januar 2026 ein separates Normdefizit für Angehörigenpflege ein: 15.75 Franken pro Stunde, abzüglich Patientenbeteiligung. Rund 7 Franken pro Stunde günstiger als im Kanton St.Gallen. Damit wird verhindert, dass übermässige Gelder an Organisationen fliessen. Entscheidend: Gleich viel Geld wie bisher kommt direkt bei den pflegenden Angehörigen an, weniger versickert bei den Organisationen.

«Pflegende Angehörige leisten Unglaubliches. Sie verdienen unsere Unterstützung – nicht ein Geschäftsmodell, das auf ihrem Rücken Abzockerfirmen bereichert. Es ist höchste Zeit, dass auch St.Gallen handelt. Das Geld muss endlich bei den Familien ankommen und nicht in den Kassen dubioser Firmen verschwinden», sagt Mitte Kantonsrat Mathias Müller.

Vier Forderungen der Mitte

Forderungen der Mitte Kanton St.Gallen:

  1. Einführung eines separaten Tarifs für Angehörigenpflege – nach Zürcher Vorbild.
  2. Klare Regeln für Ausbildung, Qualität und Begleitung der pflegenden Angehörigen.
  3. Verpflichtende Transparenz in der Abrechnung.
  4. Sicherstellen, dass der Grossteil der Mittel direkt den pflegenden Angehörigen zugutekommt.

Die Mitte Kanton St.Gallen fordert die Regierung auf, umgehend aktiv zu werden. Jedes weitere Jahr ohne klare Regeln bedeutet, dass ungerechtfertigt hohe Summen an Organisationen fliessen – statt an jene Menschen, die tagtäglich ihre Angehörigen zu Hause pflegen.

Die Mitte Kanton St.Gallen / Redaktion Linth24