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Rapperswil-Jona
02.09.2025
04.09.2025 09:02 Uhr

EWJR: Neues Strompreismodell

Gebäude der Elektrizitätswerk Jona-Rapperswil AG (EWJR) an der Werkstrasse in Jona. (Archivbild)
Gebäude der Elektrizitätswerk Jona-Rapperswil AG (EWJR) an der Werkstrasse in Jona. (Archivbild) Bild: zVg/momo FOTOSTUDIO GmbH
2026 sinken Rapperswil-Jonas Strompreise um 12 bis 20 Prozent. Das neue Preismodell der Elektrizitätswerk Jona-Rapperswil AG (EWJR) bezieht saisonale Unterschiede und Leistung ein.

Die EWJR hat per Ende August ihre Strompreise für das Jahr 2026 festgelegt. Je nach Verbrauchstyp sinken die Preise um 12 bis 20 % und bleiben damit sehr attraktiv.

Per 1. Januar 2026 führt die EWJR zudem ein neues Preismodell ein. Dieses stellt sicher, dass die Kosten für die Netzinfrastruktur fair und verursachergerecht aufgeteilt werden. Der Strompreis besteht aus den Komponenten Energie, Netznutzung (inkl. neuem Messtarif) und Abgaben.

Energie: Tarif-Unterscheidung zwischen Sommer und Winter

Die Komponente Energie wird aufgrund einer vorausschauenden Einkaufsstrategie der EWJR und tieferen Beschaffungspreisen erneut günstiger. Die bisherigen Unterschiede zwischen dem Hoch- und Niedertarif fallen beim Energiepreis weg. Dafür passt die EWJR die Energiepreise saisonbedingt an und führt einen Sommer- und einen Wintertarif ein. Damit wird die tatsächliche Lage auf dem Strommarkt besser abgebildet. Von April bis September ist der Strom günstiger, weil dann viel Solarstrom produziert und weniger Strom verbraucht wird. Von Oktober bis März hingegen ist der Energiebedarf höher, und es steht weniger Solarstrom zur Verfügung; entsprechend ist der Wintertarif teurer.

Das Standardprodukt EWJR ÖKOPOWER, das aus 100 % erneuerbarer Energie besteht, wird für die Haushaltskunden im Winter rund 11 % (11.60 Rp./kWh) und im Sommer sogar 44 % günstiger (7.30 Rp./kWh) als im laufenden Jahr.

Die EWJR führt zudem ein neues Stromprodukt ein. EWJR ÖKOPOWERPLUS setzt sich ebenfalls aus 100 % erneuerbarer Energie zusammen, nutzt aber ausschliesslich Solar- und Windenergie. Es handelt sich dabei um Energiequellen, die sich fortlaufend erneuern und dabei die Umwelt so wenig wie möglich belasten. Der Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien wie Solar- und Windenergie kann in bestimmten Fällen eine Voraussetzung für den Erhalt von Fördergeldern sein, etwa bei Investitionen in die Elektromobilität, Wärmepumpen oder energetische Gebäudesanierungen. Dieses neue Angebot ersetzt das bisherige Solarstromprodukt EWJR SOLARCITYPOWER.

Netznutzung: Nicht nur Verbrauch, auch Leistung zählt

Den Preis für die Netznutzung wird die EWJR ab 2026 für die Kunden mit einem Jahresverbrauch bis 100'000 Kilowattstunden neu berechnen. Bisher zählte nur, wie viel Strom ein Kunde pro Jahr insgesamt verbraucht – gemessen in Kilowattstunden (kWh). Künftig ist auch relevant, wie viel Strom bzw. Leistung ein Kunde aufs Mal bezieht, sprich wie viele elektrische Geräte er gleichzeitig in Betrieb hat. Ausgewiesen wird dies im sogenannten monatlichen Leistungspreis, gemessen in Kilowatt (kW). Massgeblich ist dabei jene Viertelstunde pro Monat mit der höchsten bezogenen Leistung.

Der Grund für die Einführung des monatlichen Leistungspreises ist, dass die steigende Anzahl von leistungsstarken Geräten wie Wärmepumpen oder E-Ladestationen zu grossen Schwankungen und hohen Belastungen im Stromnetz führen. Das Stromnetz muss so ausgebaut werden, dass es den Spitzenbelastungen standhalten kann. Mit dem monatlichen Leistungspreis werden die Kosten für die Netzinfrastruktur fair und verursachergerecht aufgeteilt. Wer das Netz stärker belastet, bezahlt mehr. Wer hingegen seine Stromnutzung über den Tag verteilt und so einem verstärkten Netzausbau entgegenwirkt, kann künftig Kosten sparen (siehe Box).

Mit der Einführung des monatlichen Leistungspreises setzt die EWJR einen weiteren Anreiz für einen bewussten Umgang mit Strom und stellt sicher, dass das Stromnetz auch in Zukunft stabil, effizient und bezahlbar bleibt. Wie hoch die persönliche monatliche Leistungsspitze ist, können die Kundinnen und die Kunden der EWJR schon heute im Kundenportal (ewjr.ch/kundenportal) einsehen.

Obwohl es sich hierbei um eine zusätzliche Preiskomponente handelt, entstehen für die EWJR keine Zusatzeinnahmen. Gleichzeitig reduziert sich nämlich der bisherige Netznutzungspreis deutlich – für Privathaushalte beispielsweise um rund 27 %.

Einführung Messtarif und Solidaritätsbeitrag

Die weiteren Änderungen im Preismodell basieren auf gesetzlichen Bestimmungen und werden schweizweit umgesetzt. Ab 2026 muss jeder Energieversorger einen separaten Messtarif einführen. Dieser umfasst die Kosten für den Zähler, die Zählerablese und die Datenverarbeitung und beträgt für einen durchschnittlichen Haushalt 6.30 Franken pro Monat.

Gleichzeitig entfällt der bisherige monatliche Grundpreis von 5 Franken, der bislang für einen typischen Privathaushalt in Rapperswil-Jona erhoben wurde.

In der ganzen Schweiz wird gemäss neuem Stromgesetz zudem ein gesetzlicher «Zuschlag für solidarisierte Kosten über das Übertragungsnetz» von 0.05 Rp./kWh eingeführt. Pro Jahr entspricht das für einen durchschnittlichen Haushalt etwa 2 Franken. Damit werden unter anderem der Ausbau regionaler Stromnetze sowie die Überbrückungshilfe für die Stahl- und Aluindustrie finanziert.

Rückliefervergütung & Stromspeicher neu geregelt

Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Photovoltaikanlagen kommt es ebenfalls zu einer Neuerung. Der Preis für die Einspeisung von überschüssigem Solarstrom ins Stromnetz (Rückliefervergütung) wird ab 2026 gemäss neuem Stromgesetz nicht mehr von jedem Energieversorger individuell festgelegt, sondern basiert auf einem Referenzmarktpreis. Dieser orientiert sich an den realen Preisen der Strombörsen und wird quartalsweise vom Bundesamt für Energie berechnet. Betreiber mit Anlagen bis 150 Kilowatt-Peak sind durch Mindestvergütungen gegen tiefe Marktpreise abgesichert, was vor allem im Sommer relevant ist. Kleinanlagen unter 30 Kilowatt-Peak erhalten beispielsweise immer mindestens 6 Rp./kWh, selbst wenn die Marktpreise deutlich darunter liegen.

Ab dem Jahr 2026 können Betreiberinnen und Betreiber von Stromspeichern unter bestimmten Voraussetzungen zudem einen Teil der Netzentgelte zurückerstattet bekommen. Rückerstattet wird jener Anteil der Netzentgelte, der sich auf Mengen bezieht, die aus dem öffentlichen Netz bezogen, zwischengespeichert und anschliessend wieder eingespeist wurden. Anträge können bei der EWJR eingereicht werden.

Wie kann ich die maximale Leistung reduzieren?

Der Leistungspreis richtet sich nach der monatlichen Leistungsspitze des einzelnen Strombezügers. Ein Beispiel: Wenn bei Familie Meier gleichzeitig das Elektroauto lädt (11 kW), der Herd an ist (4 kW), die Waschmaschine läuft (2 kW) und die Wärmepumpe anspringt (5 kW), ergibt dies eine Leistungsspitze von 22 kW. Familie Müller hingegen lädt das Elektroauto mit geringer Leistung (5 kW) und erst nach dem Kochen, plant den Waschgang via Timer und verzögert die Wärmepumpe mit einer intelligenten Steuerung. Sie kommt auf eine Leistungsspitze von 5 kW und hat damit einen rund viermal tieferen monatlichen Leistungspreis als Familie Meier.

Um die maximale Leistung und damit die Kosten zu reduzieren, empfiehlt die EWJR:

  • Lassen Sie Geräte mit hoher Leistung nicht gleichzeitig laufen. Dazu gehören nebst Wärmepumpe und E-Ladestation auch Haushaltsgeräte wie Waschmaschine, Tumbler, Backofen, Kochherd, Staubsauger oder Haarföhn.
  • Laden Sie Ihr Elektroauto mit kleiner Leistung über einen längeren Zeitraum.
  • Mit Solarstrom aus der eigenen Photovoltaikanlage können Sie Leistungsspitzen gut reduzieren.
  • Verwenden Sie intelligente Steuerungen für Ihre leistungsstarken Geräte.

Preisblätter

Die Preisblätter der EWJR sind auf www.ewjr.ch/strompreise abrufbar.

Elektrizitätswerk Jona-Rapperswil AG (EWJR) / Redaktion Linth24