Home Region Sport Schweiz/Ausland Rubriken Agenda
Uznach
21.10.2025

Mitreden bei Abfallreglement

Richtiges Entsorgen leicht gemacht: Beispiel Flussbad Grynau.
Richtiges Entsorgen leicht gemacht: Beispiel Flussbad Grynau. Bild: Gemeinde Uznach
Der Uzner Gemeinderat will das Entsorgungsangebot für Abfälle erweitern und plant zur Finanzierung die Einführung einer Grundgebühr. Ein neues Abfallreglement kommt zur Mitwirkung.

Aufgabenstellung

Mitte 2023 hat das Tiefbauamt den Gemeinderat gebeten, das Abfallreglement zu revidieren, dem Musterreglement des Kantons anzugleichen und die Voraussetzungen zu schaffen, dass Abfall vermehrt reduziert, wiederverwendet oder wiederverwertet wird. Der Gemeinderat hat in der Folge grundsätzliche Überlegungen zur Abfallentsorgung angestellt, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:

  • Das Entsorgungsangebot muss vergrössert und verbessert werden, damit die Sammelquote besser wird: «Wem es einfach gemacht wird, den Abfall der Wiederverwertung oder Entsorgung zuzuführen, tut das auch eher.»
  • Die Gemeinde Uznach soll dem Zweckverband Kehrichtsackgebühr Obersee Linthgebiet (KSGL) beitreten und die Sammeltouren für Kehricht, Grüngut und Karton (sub-)regional ausschreiben. Damit können Kosten gespart werden.
  • Die Quersubventionierung der Abfallentsorgung durch den Schwarzkehricht muss gemindert werden. Es soll daher eine mehr oder weniger kostenneutrale Grundgebühr eingeführt werden, unterteilt in die Kategorien Wohnung, Haus (freistehend oder Reiheneinfamilienhaus) und Gewerbebetrieb.

Was ändert sich im Entsorgungsangebot

Das Entsorgungsangebot soll in den nächsten Jahren wie folgt ausgebaut werden:

Sammeltouren:

  • Schwarzkehricht wie bisher wöchentlich, neu mit günstigeren KSGL-Gebührensäcken
  • Karton über Grundgebühr: neu monatlich (vorher jeden zweiten Monat)
  • Papier: wie bisher 7 Sammlungen über private Anbieter/innen
  • Grüngut: wie bisher je nach Jahreszeit ein- oder zweimal pro Monat, neu über Grundgebühr

Angebot beim bestehenden Entsorgungspark (für Mengen in Haushaltsgrösse):

  • Glas: wie bisher
  • Grubengut und Metalle / Alteisen: statt zwei Mal jährlich neu ständig; Versuchsbetrieb geplant
  • Elektro- und Elektronikgeräte: neu
  • Kunststoffe: neu; Versuchsbetrieb bereits erfolgreich gestartet
  • Textilien, Schuhe, Kaffeekapseln, Batterien, Öle, Giftabfälle: wie bisher

Die ersten Änderungen wie die monatliche Abfuhr von Karton oder das Sammeln von Kunststoffen sind auf positives Echo gestossen. Der Rat ist überzeugt, dass auch die anderen Angebotserweiterungen auf gute Resonanz stossen werden. Nur: Die neuen Angebote werden zurzeit durch die Einnahmen aus dem Schwarzkehricht finanziert; das ist nicht wirklich systemgerecht.

Behälter für Glas und Kehricht: Für Abfälle will die Gemeinde Uznach das Entsorgungsangebot ausbauen. Bild: Gemeinde Uznach

Systemgerechtere Finanzierung

Der Gemeinderat hat die Finanzierung der Angebotserweiterung gut ausgeleuchtet und sich für die Einführung einer Grundgebühr entschieden. Die meisten Gemeinden in der Region kennen die Grundgebühr seit langem. Sie deckt insbesondere die Ohnehin-Kosten, die aus der Bereitstellung der Infrastruktur (inkl. Abschreibungen) und den Betriebskosten der Abfallentsorgung entstehen. Es ist sachgerecht, wenn die Dienstleistungen, Bauten und Angebote, die allen zur Verfügung stehen und auch von allen jederzeit genutzt werden können, auch von allen finanziert werden.

In Uznach gibt es rund 3'400 Wohneinheiten. Davon haben rund 1'200 bis drei Zimmer, weitere 1'700 vier oder fünf Zimmer. Angedacht ist, eine Jahresgebühr im regionalen Rahmen zu erheben von CHF 50 bis 90 für Wohnungen und CHF 70 bis 110 für Häuser (freistehend oder in Reihe). Im Gegenzug sinken die Kosten für den Schwarzkehricht pro Sack, und die Kosten für die Grüngutabfuhr entfallen.

Dem Gemeinderat ist bewusst, dass jedes Finanzierungssystem «Ungerechtigkeiten» mit sich bringt – unabhängig davon, wie detailliert die Gebühren auf Lebenssachverhalte aufgesplittet werden. Kommt hinzu, dass der zunehmende Grad an Verursachergerechtigkeit mit zunehmenden Nachweis- und Abklärungskosten verbunden ist. Ein gewisser Grad an Pauschalisierungen ist daher sinnvoll und wird in der Bundesrechtsprechung auch zugelassen. So oder so: Das wichtigste Element, der Schwarzkehricht, bleibt mit den gebührenpflichtigen Säcken in unterschiedlichen Grössen verursachergerecht – wenn auch zu tieferen Kosten.

Selbst wenn jemand den Mehraufwand für die Grundgebühr mit den tieferen Kosten beim Schwarzkehricht und bei der Grünabfuhr nicht gänzlich einsparen kann, profitiert er/sie im Gegenzug von einer besseren und einfacheren Entsorgung – und das ist sicherlich auch etwas wert.

Mitwirkungsverfahren

Gerne lädt Sie, liebe Uznerinnen und Uzner, der Gemeinderat ein,

  • sich mit dem neuen Abfallreglement auseinanderzusetzen,
  • es auf der Webseite unter www.uznach.ch oder bei der Kanzlei, Rathaus 4. Stock, Städtchen 10, einzusehen und
  • sich in der Folge bis spätestens 14. November 2025 (eingehend) schriftlich vernehmen zu lassen an kanzlei@uznach.ch oder Gemeindekanzlei Uznach, Städtchen 10, Postfach 233, 8730 Uznach.

Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist wird das Abfallreglement inklusive allfälliger Einwände aus der Bevölkerung bereinigt und anschliessend dem Gemeinderat zum Erlass vorgelegt werden. Nach Erlass durch den Gemeinderat erfolgt die öffentliche Auflage; in dieser Phase kann ein Rechtsmittel (Einsprache) ergriffen werden.

Gemeindekanzlei Uznach/LinthSicht / Redaktion Linth24