Seit über 50 Jahren betreibt die Sportbahnen Atzmännig AG im Goldingertal einen Campingplatz mit rund 200 Stellplätzen. 2024 musste ein Teil davon geräumt werden, nachdem Behörden den Standort wegen Hochwassergefahr als unsicher eingestuft hatten.
Nicht Widerrufbar
Das St. Galler Verwaltungsgericht kommt nun zum Schluss: Der Räumungsbescheid der Gemeinde Eschenbach und des kantonalen Bau- und Umweltdepartements war rechtswidrig und unverhältnismässig. Dies schreibt die Zeitung «Anzeiger von Uster». Baubewilligungen könnten nachträglich nicht einfach widerrufen werden, so das Gericht.
Fehlerhafte Hochwasseranalyse
Auslöser des Konflikts war eine Gefahrenstudie, die starke Hochwasser am Goldingerbach prognostizierte. Ein späteres Gutachten des Ingenieurs Jürg Thalmann zeigte jedoch, dass die Berechnungen fehlerhaft waren. Darauf stützte sich das Gericht zwar nicht ausdrücklich, doch die Kritik an Kanton und Gemeinde ist deutlich.
Finanzielle Einbussen für Betreiber
Weil 60 von 74 Dauermietern ihre Stellplätze verlassen mussten, verlor die Bergbahn laut Geschäftsführer Roger Meier rund 180’000 Franken an Einnahmen. Schutzbauten im Millionenbereich seien für die Betreiberfirma nicht tragbar gewesen.
Das Gericht hält fest, dass die Kosten nicht einfach auf die Betreiber abgewälzt werden dürfen.
Hoffen auf einvernehmliche Lösung
Das Verfahren geht nun zurück an das Bau- und Umweltdepartement, das die Sache neu beurteilen muss. Die Gemeinde Eschenbach will laut Kanzleileiter Thomas Elser das Urteil respektieren.
Geschäftsführer Meier hofft auf eine einvernehmliche Lösung, um einen langen Rechtsstreit zu vermeiden. Wann der geräumte Teil des Campingplatzes wieder genutzt werden kann, ist offen.