Mit den Stimmen von Mitte-EVP und SVP war im St. Galler Kantonsrat eine Motion für eine Einschränkungen der Wohnfreiheit überwiesen worden. Darin wurde verlangt, dass anerkannten Flüchtlingen, die Sozialhilfe beziehen, künftig Wohnungen in Gemeinden zugewiesen werden können.
Schon Regierung skeptisch
Die Regierung musste dazu eine Gesetzesänderung ausarbeiten. Sie hielt sie für «bundes- und völkerrechtswidrig», wie sie erklärte.
Die Gesetzesanpassung fand aber eine Mehrheit im Rat. Rückweisungsanträge der SP-Grüne-GLP-Fraktion sowie der FDP-Fraktion scheiterten. Bereits in der Ratsdebatte wurde von den Gegnerinnen und Gegnern angekündigt, dass die Einschränkung der Wohnfreiheit für Flüchtlinge wohl vor Gericht geklärt werde.
Ungleichheit diskriminierend?
Dazu erfolgte nun der erste Schritt. Die von der SP initiierte Beschwerde beim Bundesgericht halte fest, dass eine Unterscheidung bei sozialhilferechtlichen Ansprüchen «ausdrücklich aufgrund des Merkmals der Flüchtlingseigenschaft» diskriminierend sei, heisst es in der Mitteilung der SP vom Montag.
Forderung nach Aufhebung
Eine Ungleichbehandlung sei sachlich nicht zu rechtfertigen. Werde einer Personen das Recht genommen, den Wohnsitz frei zu wählen, liege in dieser Beschneidung ihrer Freiheitsrechte eine Benachteiligung vor. Eine verfassungskonforme Auslegung sei nicht möglich. Die Bestimmung müsse deshalb aufgehoben werden.