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Kanton
08.11.2020
09.11.2020 08:31 Uhr

CVP St.Gallen sagt zweimal Nein und zweimal Ja

An der virtuellen Sitzung stellte Ständerat Beni Würth (l.) die Konzernverantwortungsinitiative, Kantonsrätin Yvonne Suter die kantonale Gesetzesvorlage für Corona-Unterstützungen vor.
An der virtuellen Sitzung stellte Ständerat Beni Würth (l.) die Konzernverantwortungsinitiative, Kantonsrätin Yvonne Suter die kantonale Gesetzesvorlage für Corona-Unterstützungen vor. Bild: Linth24
Der Vorstand der Kantonalpartei fasste virtuell die Abstimmungsparolen für den 29. November 2020. Er lehnt die eidgenössischen Vorlagen ab, befürwortet jedoch die kantonalen.

Der Covid19-Situation geschuldet wurden die Parolen nicht an einer Delegiertenversammlung gefasst, sondern an einer virtuellen Sitzung des Parteivorstands, dem auch die Regionen und Vereinigungen angehören.

Nein zur Unternehmens-Verantwortungsinitiative

Der Parteivorstand beschloss mit 14 zu 4 Stimmen ein Nein zur Unternehmensverantwortungsinitiative.

Ständerat Beni Würth stellte die Volksinitiative vor und sprach sich entschieden für den Gegenvorschlag aus. Zwar könne niemand gegen die Absicht der Initianten sein, dass Schweizer Unternehmen mit Sitz in der Schweiz auch im Ausland die Menschenrechte und internationale Umweltstandards zu respektieren haben.

Die Initiative setze aber auf die falschen Instrumente, beispielsweise auf eine weltweit einzigartige und risikoreiche Haftung für Dritte. Die Annahme der Initiative würde die Schweiz schwächen, Schweizer Unternehmen benachteiligen und insbesondere jenen schaden, denen sie vorgeben zu helfen.

Viel zielführender sei der Gegenvorschlag, der bei einer Ablehnung der Initiative automatisch in Kraft tritt. Damit gebe sich die Schweiz ein Gesetz, mit dem sie weltweit zur Vorreiterin in Sachen Unternehmensverantwortung wird mit klaren Verbindlichkeiten und neuen Pflichten für Unternehmen.

Nein zur GSoA-Initiative

Der Parteivorstand sagte einstimmig Nein zur Initiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten».

Nationalrat Nicolo Paganini zeigte die Nachteile der Vorlage auf. Die Finanzierung vieler Unternehmen, die sich auf die Produktion nicht nur von Kriegsmaterial, sondern auch zivilen Gütern spezialisiert haben, würde verboten werden.

Zudem würden Investitionen in viele Fonds nicht mehr erlaubt, was die Pensionskassen zwingen würde, individuelle Investitionen mit höherem Risiko zu tätigen. Überdies würde die Schweizerische Nationalbank politisch bevormundet und ihre Unabhängigkeit verlieren.

Ja zur Stärkung der Familien

Der CVP-Vorstand unterstützt das Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung einstimmig.

Das Gesetz ist Bestandteil des st.gallischen Steuerkompromisses, bei dem die CVP massgeblich mitgewirkt hat. Es sieht vor, dass der Kanton unter gewissen Voraussetzungen den Gemeinden einen Beitrag an die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung ausrichtet. Die Gemeinden setzen die Gelder ein, um die Kosten für diejenigen Familien zu senken, die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung nutzen.

Kantonsrat Dominik Gemperli stellte klar, dass das Gesetz ein gutes und bezahlbares Angebot der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung im ganzen Kanton fördert, jene Familien finanziell entlastet, die ein Angebot der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung nutzen. Zudem könne durch eine Annahme dem Fachkräftemangel im Kanton entgegengewirkt werden.

Ja zu Corona-Unterstützungen

Der Parteivorstand stimmte der Gesetzesvorlage zur Gewährung von ergänzenden Krediten und Solidarbürgschaften infolge des Coronavirus einstimmig zu.

Das Gesetz will neben der bereits erfolgten Unterstützungsprogramme von Bund und Kanton das kantonale Unterstützungsprogramm gezielt ergänzen, indem es zusätzliche Kredite und Solidarbürgschaften gewährt, insbesondere für KMU und Selbständigerwerbende.

Kantonsrätin Yvonne Suter argumentierte, dass dadurch die wirtschaftlichen Folgen infolge des Coronavirus im Kanton gemildert werden sollen. Die zusätzliche kantonale Liquiditätshilfe kann erst in Anspruch genommen werden, wenn die Kredite aus dem Bundesprogramm vollständig ausgeschöpft worden sind.

Die CVP stimmt dem Gesetz zu, weil es die finanzielle Unterstützung des Bundes für die Unternehmen in Härtefällen rasch und gezielt ergänzt, die Unterstützung über rückzahlbare Kredite erfolgt und betraglich und zeitlich begrenzt ist.

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