Somit kann die Verkehrssicherheit erhöht und die Anzahl an Unfällen reduziert werden. Der Ratgeber «Licht an Motorfahrzeugen» der Kantonspolizei St.Gallen schafft Klarheit.
Wann brauche ich welches Licht?
Grundsätzlich gilt, dass alle motorisierten Fahrzeuge mit Tagfahrlicht fahren müssen. Abblendlichter sind von Beginn der Abenddämmerung bis zur Tageshelle, bei schlechten Sichtverhältnissen und in Tunneln zu verwenden. Auch nicht motorisierte Fahrzeuge, wie beispielsweise Velos, müssen unter diesen Bedingungen mittels Licht sichtbar gemacht werden.
Nebellichter und Nebelschlusslichter dürfen nur bei Nebel, Schneetreiben oder starkem Regen verwendet werden.
Ratgeber der Kantonspolizei zum Download
Der Kapo-Ratgeber «Licht an Motorfahrzeugen» klärt genauer darüber auf, welches Licht wann eingeschaltet werden muss und welche Bussen bei Nichtbeachten der Regeln drohen.