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Kanton
12.12.2020
12.12.2020 11:29 Uhr

Diese kantonalen Massnahmen gelten ab Sonntag

Auch die St. Galler Regierung hat ab Sonntag verschärfte Massnahmen verhängt, die befolgt werden müssen.
Auch die St. Galler Regierung hat ab Sonntag verschärfte Massnahmen verhängt, die befolgt werden müssen. Bild: Linth24
Der Bundesrat hat am Freitag verschiedene Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus bekannt gegeben. Die St.Galler Regierung ergänzt diese mit einem kantonalen Massnahmenpaket. Es startet am Sonntag.

Die Anzahl Neuinfektionen mit Covid-19 sowie die Zahl der Hospitalisationen sind im Kanton St.Gallen in den vergangenen Tagen wieder angestiegen. Das von der Regierung mit den bisherigen Massnahmen verfolgte Ziel einer Stabilisierung und kontinuierlichen Senkung der Fallzahlen konnte daher nicht erreicht werden. Für das Gesundheitspersonal und die Gesundheitseinrichtungen bedeutet dieser Anstieg eine grosse Belastung.

Im Kanton St. Gallen gilt ab Sonntag neu Folgendes:

  • Besuche in Betagten- und Pflegeheimen müssen in einem öffentlich zugänglichen Raum wie zum Beispiel der Cafeteria oder dem Foyer stattfinden. Die Leitung kann unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen vorsehen.
  • Arbeitgeber haben dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmer ihre Arbeitsverpflichtungen so weit als möglich von zu Hause aus erfüllen können (Homeoffice).
  • Wer positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet wird, benachrichtigt unverzüglich alle Personen, mit der er oder sie in den letzten 48 Stunden vor dem Test oder vor dem Auftreten der ersten Symptome engen Kontakt hatte. Die benachrichtigte Person begibt sich sofort für zehn Tage in Quarantäne.
  • Menschenansammlungen von mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen, sind verboten. Darbietungen im öffentlichen Raum, die zu Menschenansammlungen führen können, sind verboten.

Finanzielle Entschädigung prüfen

Die nun ergriffenen Massnahmen werden so lange in Vollzug bleiben, bis sich ein nachhaltiger Rückgang der Fallzahlen zeigt. Sollte sich in den nächsten Tagen keine Stabilisierung der Fallzahlen ergeben, werden weitergehende Einschränkungen unumgänglich sein. Dabei ist die Regierung bestrebt, dass jene Massnahmen ergriffen werden, die auch für einen längeren Zeitraum umgesetzt werden können. Dadurch soll die Gefahr eines raschen Wiederanstiegs der Fallzahlen bei einer Lockerung reduziert werden.

Die Regierung begrüsst die vom Bund angekündigte Aufstockung des Härtefallprogramms. Der Kanton St.Gallen wird den damit geschaffenen Spielraum zur Unterstützung der belasteten Branchen nutzen. Die Regierung wird voraussichtlich in der kommenden Woche die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für eine rasche Abwicklung von Gesuchen um finanzielle Entschädigung schaffen.

Linth24/PD
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