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Kanton
16.12.2020
16.12.2020 11:39 Uhr

Besuchsverbot in St.Galler Spitälern verlängert

Auf unbestimmte Zeit gilt in den St.Galler Spitälern ein Besuchsverbot.
Auf unbestimmte Zeit gilt in den St.Galler Spitälern ein Besuchsverbot. Bild: Pixabay: Cor Gaasbeek
Das Besuchsverbot in den St.Galler Spitälern wurde wegen der aktuellen Lage bis auf Weiteres verlängert.

Aufgrund der aktuellen Lage hat die Regierung des Kantons St.Gallen am 12. Dezember 2020 entschieden, die zunächst bis zum 16. Dezember 2020 geltende Befristung für das Besuchsverbot in St.Galler Spitälern aufzuheben.

Damit bleiben Besuche auch am Kantonsspital St.Gallen auf unbestimmte Zeit verboten. Das Besuchsverbot umfasst sämtliche Räumlichkeiten des Spitals, einschliesslich Gemeinschaftsräume wie Cafeterien und Andachtsräume oder Kapellen.

Ausnahmen gelten für besondere Patientensituationen. Dazu gehören zum Beispiel Partner von Gebärenden, Besuche bei Patientinnen und Patienten mit längerem Spitalaufenthalt sowie auf Intensivstation oder Besucherinnen und Besucher von palliativen Patientinnen und Patienten.

Linth24/PD
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