Die SP hat in den vergangenen Wochen und Monaten gefordert, dass die notwendigen Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie getroffen werden und dass gleichzeitig Existenzen gesichert und Arbeitsplätze erhalten bleiben. Dass die Wirtschaft, die einzelnen Betriebe und Einzelunternehmen für Ausfälle entschädigt werden.
Härtefallprogramm des Kantons St.Gallen
Die Regierung hat im Kanton St.Gallen rasch mit der Umsetzung eines Härtefallprogramms reagiert, ab Januar können die betroffenen Betriebe ihre Gesuche einreichen.
Allerdings hat das von der Regierung zunächst verabschiedete Härtefallprogramm einige Schwächen. Einerseits hat sie mit 22.6 Millionen Franken nicht genügend Mittel eingesetzt, andererseits – oder gerade deswegen – wurden die Anspruchskriterien zu restriktiv ausgestaltet.
Insbesondere die Regelung, dass nur Betriebe mit 300 Stellenprozenten anspruchsberechtigt sein sollen, überzeugt nicht. Auch Kleinbetriebe sichern Existenzen. Und auch Kleinbetriebe tragen zum Wohlstand dieses Landes und dieses Kantons bei. Sie haben genauso eine Existenzberechtigung, wie grössere Betriebe.
Nachbesserungen nach Wirtschaftsgipfel
Heute hat nun die Regierung nach dem am vergangenen Donnerstag durchgeführten Wirtschaftsgipfel mit Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften und der Wirtschaftsverbände bekannt gegeben, dass sie beabsichtigt, die Härtefallverordnung anfangs Januar anzupassen.
Einerseits sollen mehr Mittel eingesetzt werden, andererseits soll die Anzahl Stellenprozente für die Anspruchsberechtigung gesenkt werden. Die SP erwartet, dass auf eine Mindestanforderung an Stellenprozenten verzichtet wird. Ausserdem sollten die Anmeldungen für diese Härtefälle ebenfalls ab dem 4. Januar erfolgen können.
Die SP war am Wirtschaftsgipfel über Bettina Surber, Vizepräsidentin des kantonalen Gewerkschaftsbundes, vertreten. Dass die Regierung bereit ist, die Kritik der Verbände und Parteien aufzunehmen und die Härtefallverordnung rasch anzupassen, ist sehr erfreulich. Ein Zuwarten bis zur Beratung durch den Kantonsrat in der Februarsession hätte viele Existenzen gefährdet.
Neben den Stellenprozenten gab auch die Schwelle des geforderten Jahresumsatzes von CHF 100'000.00 Anlass zu Diskussionen. Auf Bundesebene wurde diese Umsatzgrenze in der Zwischenzeit auf CHF 50'000.00 gesenkt.
Nachdem die Regierung in ihrer Verordnung auf die Bundesverordnung verweist, ist davon auszugehen, dass diese neue tiefere Schwelle auch für den Kanton gilt. Dies wird von der SP ebenfalls sehr begrüsst.