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Kanton
24.12.2020
24.12.2020 06:02 Uhr

Spital-Panikvideo: «Fehlende Zuständigkeit»

Das Spital Schwyz macht intensive Zeiten durch. (Urs Flüeler/Keystone)
Das Spital Schwyz macht intensive Zeiten durch. (Urs Flüeler/Keystone) Bild: Keystone
Das Panik-Video aus dem Spital Schwyz sorgte schweizweit für Schlagzeilen. Nun nimmt der Regierungsrat Stellung zu einer Interpellation.

Am 14. Oktober gelangte das Spital Schwyz mit einem Corona-Hilferuf an die Öffentlichkeit und sorgte damit für großes Aufsehen. Nun beantwortet die Regierung eine Interpellation von Kantonsrat Bernhard Diethelm. Dieser hatte sich am Vorgehen der Spitalleitung gestört. Der Hilferuf aus Schwyz «müsse als Propaganda» und gar «Panikmache» angesehen werden. Der emotionalen Botschaft lagen weder Zahlen noch Fakten zugrunde; es habe die politische Sachlichkeit gefehlt. Zudem wollte Diethelm wissen, wer den Auftrag dazu gab, und wer die Kosten dafür trägt. Und ob dieses «Fehlverhalten» der Spitalführung Konsequenzen nach sich ziehe.

Vereinsvorstand zuständig

Mittlerweile wurde dieser Video-Auftritt auch im Kantonsrat behandelt. Und entsprechend doppelt die Regierung in ihrer Antwort nach, dass die Krankenhausgesellschaft Schwyz ein privatrechtlicher Verein ist. «Für die Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen ist der Vereinsvorstand zuständig», wird klargestellt. «Aufgrund fehlender Zuständigkeit» könne die Regierung diese Fragen nicht beantworten.

Und auch wenn in der Video-Botschaft offene Kritik gegen den Regierungsrat enthalten war, gibt es für alle Beteiligten momentan nur ein Ziel: «Diese ernste Pandemie kann nur gemeinsam bewältigt werden. Die Mitarbeitenden in den Spitälern und damit auch im Spital Schwyz sind in dieser Zeit mit besonderen Herausforderungen konfrontiert und leisten täglich grossartige Arbeit», steht lobend in der kurzen Antwort.

Johanna Mächler, Linth24/Höfe24
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