Am Morgen hat die SVP in einer Stellungnahme ihren Vorstoss begründet (siehe weiter unten). Am Nachmittag nahm die FDP wie folgt Stellung:
FDP KRITISIERT SVP ATTACKE GEGEN BENI WÜRTH
Die FDP-Fraktion wird die Dringlichkeit des Vorstosses bekämpfen – bietet aber Hand, die Frage seriös zu klären. Ein Schnellschuss wäre aber der Wichtigkeit des Themas nicht angemessen. Spielen doch in diesem Zusammenhang sowohl verfassungsrechtliche als auch demokratie- und ordnungspolitische Fragestellungen eine grosse Rolle. Mit Susanne Vincenz-Stauffacher stellt sich der St.Galler Bevölkerung zudem eine Ständeratskandidatin zur Wahl, die sich ohnehin ab Amtsantritt für die Menschen und die Unternehmen des Kantons stark machen kann.
Die SVP-Fraktion möchte mit einer dringlichen Motion die Anpassung des Gesetzes über die Unvereinbarkeit des Amtes eines Regierungsrates mit der Mitgliedschaft in der Bundesversammlung (sGS 141.1) erwirken. Dies – und das weist die SVP-Fraktion aus – weil sie nicht damit einverstanden ist, dass der Ständeratskandidat der CVP im Falle einer Wahl sein Regierungsmandat behalten möchte. «Dringlichkeit» bedeutet bei einer Motion lediglich, dass dieselbe noch in der Februarsession durch den Kantonsrat behandelt und ggf. überwiesen werden muss. Die Umsetzung einer allfällig gutgeheissenen Motion ist von der «Dringlichkeit» nicht beeinflusst – sie kann Monate bis Jahre dauern.
Dringlichkeit ist nur Wahlkampfgeplänkel
Die FDP-Fraktion unterstützt die Dringlichkeit aus folgenden Gründen nicht:
- Das fragliche Gesetz stammt aus dem Jahr 1940 und wurde seither nie revidiert wurde. Es hat also offenbar 79 Jahre gut funktioniert.
- Die Auseinandersetzung mit den berechtigten Anliegen der SVP-Fraktion braucht Zeit. Die Frage nach der Einschränkung des passiven Wahlrechts hat eine verfassungsrechtliche sowie demokratie- und ordnungspolitische Dimension, die einer raschen Abhandlung entgegensteht.
- Die SVP verlangt die «Dringlichkeit» nur aus wahlkampftaktischen Überlegungen. Zumal eine Änderung, wie sie die SVP wünscht, aufgrund der parlamentarischen Prozesse sowieso keinen Einfluss auf die aktuelle Situation mit dem Kandidaten der CVP hätte. Das neue Gesetz würde wohl erst lange nach den nächsten Gesamterneuerungswahlen für die Regierung in Kraft treten.
Frage in einem Postulat beantworten
Dennoch ist die FDP überzeugt, dass die von der SVP gestellten Fragen seriös überprüft werden müssen. Damit die entsprechenden Abklärungen (Konformität mit der Verfassung, System in anderen Kantonen, demokratie- und ordnungspolitische Überlegungen) getätigt werden können, wäre ein Postulat adäquat. Ein Postulat beauftragt die Regierung, einen Bericht zu erfassen und dem Kantonsrat Antrag zu stellen. Ob die FDP-Fraktion aber eine Umwandlung in ein Postulat unterstützen würde, muss die Fraktion zuerst diskutieren. Auch hinsichtlich dieses internen Prozesses ist eine «Dringlichkeit» der SVP-Fraktion abzulehnen.
Die SVP Meldung gibt es in diesem Linth24 Bericht:
https://linth24.ch/svp-st-gallen-attackiert-beni-wuerth/