Der Bundesrat hat am 28. Februar 2020 auf die jüngste Entwicklung der Coronavirus-Epidemie reagiert und stuft die Situation in der Schweiz als «besondere Lage» gemäss Epidemiegesetz ein. Er hat in diesem Zusammenhang Grossveranstaltungen mit mehr als 1'000 Personen verboten. Mit dieser Massnahme soll die Verbreitung des Coronavirus in der Schweiz verzögert oder eingedämmt werden.
Der Raiffeisenbank Rapperswil-Jona ist die Gesundheit der Genossenschafter und Mitarbeitenden sehr wichtig und sie möchte kein unnötiges Risiko eingehen. Deshalb haben der Verwaltungsrat und die Bankleitung im Rahmen einer Risikoabwägung entschieden, die Generalversammlung vom 23. März 2020 sowie die Mitgliederversammlung vom 20. März 2020 zu verschieben. Das Ersatzdatum wird zu gegebener Zeit bekanntgegeben.