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Kanton
24.04.2020

Alle Events um ein Jahr verschieben

Projekte ab Ende Juli sollen so lange wie möglich weiter geplant und nicht vorzeitig abgesagt werden.
Projekte ab Ende Juli sollen so lange wie möglich weiter geplant und nicht vorzeitig abgesagt werden. Bild: zVg
Der Branchenverband der SMPA in St.Gallen empfiehlt seinen Mitgliedern, Grossveranstaltungen um ein Jahr zu verschieben.

Der Bundesrat wird zum Thema Grossveranstaltungen wohl erst nach seiner Sitzung vom 29. April 2020 informieren. Das ist für etliche Kultur-, Sport- und Freizeit-Veranstaltungen, die in den Wochen nach dem bis zum 10. Mai 2020 geltenden Veranstaltungsverbot stattfinden, schlicht und ergreifend zu spät.

Denn die «letzte Meile» beginnt üblicherweise 60 bis 90 Tage vor einer Grossveranstaltung: In dieser Zeit werden etliche Verträge verbindlich abgeschlossen, Drucksachen produziert, Vorauszahlungen geleistet, Hospitality Pakete verkauft, Detailplanungen unter Beizug von Spezialisten vorangetrieben usw.

Kurz: Es entstehen hohe Kosten. In dieser heissen Phase sind auch die Mitarbeitenden voll gefordert, die wesentlichen Vorbereitungsleistungen rechtzeitig zu erbringen und weit entfernt von Kurzarbeit.

Grossveranstalter sollen selbst absagen
In dieser verzwickten Situation nimmt der Branchenverband der Schweizer Konzert-, Show- und Festivalveranstalter SMPA mit Sitz in St.Gallen das Heft nun selbst in die Hand: Er empfiehlt seinen Mitgliedern - nach einer sorgfältigen, individuellen Risikoabwägung - Grossveranstaltungen bis Mitte Juli 2020 in den nächsten Tagen in Eigenregie um ein Jahr zu verschieben. Die wirtschaftlichen Risiken, die drohenden oder bereits bestehenden Absagen von internationalen Künstlern und der stetig zunehmende öffentliche Druck überwiegen die immer noch bestehende rechtliche Unsicherheit. Der Verband geht davon aus, dass der Bundesrat bis spätestens Ende April 2020 diese rechtliche Grundlage schaffen wird und eine Verschiebung bei Künstlern und allen weiteren Veranstaltungspartnern auf Verständnis stossen wird.

Im Umkehrschluss sind die Verbandsmitglieder mit Anlässen ab Ende Juli 2020 und später klar übereingekommen, dass sie ihre Projekte so lange wie möglich weiter planen und nicht vorzeitig absagen.

Exit-Strategie und Ausdehnung der Wirkung von höherer Gewalt
Gleichzeitig besteht bei den SMPA-Mitgliedern Einigkeit, dass die bis am 20. Mai 2020 befristete COVID-Verordnung Kultur verlängert werden muss. Die geforderte rollende und frühzeitige Beurteilung des Veranstaltungsverbotes wird nach wie vor als ideal erachtet. Zudem wird die SMPA dem Bundesrat in den kommenden Tagen breit abgestützte Ideen für eine vernünftige Exit-Strategie für Veranstaltungen eingeben. Schliesslich hat die SMPA ebenfalls einen neuerlichen Vorstoss beim Bundesrat lanciert, dass für Veranstaltungen der Zustand höherer Gewalt bis 90 Tage über das Ende der behördlich angeordneten Massnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung des Corona-Virus ausgedehnt wird. Der Branchenverband hat als konkreten Vorschlag einen ergänzenden Artikel für die COVID-19-Verordnung 2 ausarbeiten lassen.

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