Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) weitet seine Testkriterien für Covid-19 aus: Neu sollen alle Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung mit oder ohne Fieber, mit Muskelschmerzen oder Geruchs- oder Geschmacksverlust getestet werden.
Ausserdem sollen Kantonsärztinnen und Kantonsärzte auch bei asymptomatischen Personen in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen Tests anordnen können, wenn das gerechtfertigt sei, um die Ausbreitung des Virus innerhalb der Einrichtung zu verhindern und zu kontrollieren, wie das BAG am Mittwoch auf seiner Website schreibt.
Die Massnahmen seien Teil einer neuen Teststrategie während der schrittweisen Öffnung des Lockdowns ab dem 27. April. Denn dabei bestehe die Gefahr, dass die Fallzahlen wieder anstiegen.
Um die Übertragungsketten besser kontrollieren zu können, müssten deshalb die Fallerkennungs- sowie die Isolations- und Quarantänemassnahmen in den Kantonen verstärkt werden. Am Vortag hatte das BAG die Beteiligung an der Entwicklung einer Contact-Tracing-App bekanntgegeben. Diese soll die Identifizierung von Kontakten bestätigter Fälle erleichtern.
Von Schnelltest und serologischen Tests rät das BAG weiterhin ab. Für die Diagnose von Covid-19 sei nur der sogenannte PCR-Test verlässlich. Dabei werden von medizinischem Fachpersonal Proben aus den oberen oder unteren Atemwegen entnommen.
181 Neuinfizierte
Das BAG meldet am Freitag 28'677 Corona-Fälle in der Schweiz. Das ist eine Zunahme von 181 Fällen innert 24 Stunden. Insgesamt sind 1'309 Menschen gestorben.
«Die hier veröffentlichen Daten basieren auf Informationen, die uns Laboratorien, Ärztinnen und Ärzte sowie Spitäler übermittelt haben. Sie beziehen sich auf Meldungen, die wir heute früh erhalten haben und können deshalb von denjenigen Zahlen abweichen, welche die Kantone kommunizieren», schreibt das BAG.