Das wichtigste in Kürze aus der Corona-Pressekonferenz vom 29. April 2020:
- Der Unterricht an Primar- und Sekundarschulen wird wieder aufgenommen. Es müssen Schutzkonzepte erstellt werden.
- Neben den Lebensmittelgeschäften dürfen auch wieder alle anderen Detaillisten die Türen aufmachen.
- Restaurants können ebenfalls am 11. Mai den Betrieb wieder aufnehmen. Auch hier muss ein Schutzkonzept ausgearbeitet werden und an einem Tisch dürfen nicht mehr als vier Personen sitzen. Die Beschränkung gilt aber nicht für Familien mit Kindern.
- Auch Museen und Bibliotheken können öffnen.
- Der normale Verkehrsbetrieb wird wieder aufgenommen.
- Maturaprüfungen: Es finden keine mündlichen Maturaprüfungen statt. Ob schriftliche Prüfungen stattfinden, müssen die einzelnen Kantone entscheiden.
- Grossanlässe mit über 1000 Personen bleiben bis mindestens Ende August verboten. An Grossveranstaltungen sei das Übertragungsrisiko stark erhöht und die Rückverfolgung einer Ansteckung nicht möglich, lautet die Begründung. Laut Berset seien zahlreiche Veranstaltungen davon betroffen.
- Swiss und Edelweiss werden laut Sommaruga mit Garantien unterstützt. Man wolle damit Liquiditätsengpässe verhindern. Der Bund will dabei für die Luftfahrt bürgen.
- Sportvereine dürfen ab dem 11. Mai unter Einhaltung der Schutzmassnahmen wieder trainieren. Die Lockerung gilt für den Breiten- und den Profisport und für Einzel- sowie Mannschaftssportarten.
- Auch Fitnessstudios dürfen ab dem 11. Mai öffnen
- Grenzen: Die Einreisebeschränkungen für Arbeitnehmende werden gelockert. Der Familiennachzug für Angehörige von Schweizer Bürgern und Angehörige von in der Schweiz lebenden Personen aus den EU- oder Efta-Staaten soll wieder möglich sein.
Über die nächste Etappe der Lockerungen ab dem 8. Juni wird der Bundesrat an seiner Sitzung vom 27. Mai entscheiden. Vorgesehen sind Entscheide zum Versammlungsverbot von mehr als fünf Personen, zum Präsenzunterricht an Gymnasien und Hochschulen, zu kulturellen Einrichtungen, Sportanlagen und Bergbahnen sowie zu Gottesdiensten.
BAG macht Fehler in der Statistik
Am Wochenende tauchte erstmals in der Todesfallstatistik des (BAG) ein 9-jähriges Kind auf. Auf Nachfragen des «Tages-Anzeiger» stellte sich heraus, dass beim Erfassen des Falles das Geburtsdatum auf 2011 statt 1911 gesetzt wurde.
Ein zweiter Fall war der Todesfall eines 27-Jährigen, dem ersten in der Altersgruppe der 20- bis 29-Jährigen. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass der Mann bereits 87 Jahre alt war. Das Geburtsjahr sei vom zuständigen Arzt im Meldeformular falsch eingetragen worden.