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Kanton
01.05.2020
01.05.2020 09:10 Uhr

Was ist mit Einladungen, Holzsteg und Co.?

Wann dürfen Spaziergänger wieder über den Holzsteg?
Wann dürfen Spaziergänger wieder über den Holzsteg?
Die Corona-Lockerungen sind kommuniziert, werfen aber auch Fragen auf: Darf ich Kollegen einladen? Können Senioren zum Coiffeur? Ein paar Antworten im Überblick.

Wieder offen sind ab 11. Mai: Schulen, Restaurants, Läden, Bibliotheken, Musen und der gesamte öffentliche Verkehr. Was genau darf man des weiteren, was ist noch untersagt:

  • Auch Bars sind offen, müssen aber Regeln einhalten wie Restaurants: max. vier Personen und 2 Meter Abstand pro Tisch
  • Badi, Kino, Theater und Zoo bleiben voraussichtlich bis am 8. Juni geschlossen. So auch der Rapperswiler Holzsteg.
  • Der Bundesrat empfiehlt: Kontakte sind weiterhin zu vermeiden. Besonders gefährdete Personen sollen weiterhin zu Hause bleiben, auch nach den Lockerungen vom 11. Mai
  • Abendessen im privaten Kreis zu Hause sind nicht verboten laut BAG. Es empfiehlt sich jedoch, die sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und Abstandsregeln einzuhalten
  • Das Versammlungsverbot und Bussen für mehr als 5 Personen gilt weiterhin. Soll erst ab 8. Juni gelockert werden
  • Hände schütteln und Körperkontakt mit anderen Personen soll weiterhin vermieden werden
  • Homeoffice wird weiterhin empfohlen
  • Kinder dürfen miteinander spielen, aber nur in Gruppen von max. fünf, Eltern sollen Kontakt vermeiden
  • Senioren dürfen zum Coiffeur, es sollte aber vermieden werden
  • Ferien sollten in der Schweiz gemacht werden
  • Über die Grenze darf man nur, wenn es um die engste Familie geht. Freunde besuchen ist nicht erlaubt
Linth24
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