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03.09.2021
02.09.2021 18:29 Uhr

Dr.-Grob-Prozess: Auch hier viel Lärm um nichts

Ex-Kesb-Leiter Dr. Walter Grob setzt sich in seiner Klage gegen den Stadtrat nur zu einem kleinen Teil durch.
Ex-Kesb-Leiter Dr. Walter Grob setzt sich in seiner Klage gegen den Stadtrat nur zu einem kleinen Teil durch. Bild: Linth24
Das Gericht hat in der Klage von Ex-Kesb-Leiter Dr. Walter Grob gegen den Stadtrat entschieden. Es gab auch hier viele Kosten, erreicht wurde wenig bis nichts. Von Bruno Hug

Der Stadtrat von Rapperswil-Jona teilt in seiner Medienmitteilung zur Klage des von ihm entlassenen Ex-Kesb-Leiters Dr. Grob mit, das St. Galler Gericht habe Grobs «finanzielle Forderungen» wegen seiner Entlassung mehrheitlich abgelehnt.
Das stimmt nur zum Teil, denn es bleibt auch am Stadtrat einiges hängen. Und der rund zweijährige Streit dürfte ihn über alles gesehen nicht wenig gekostet haben.  

Verwirrende Entlassung

Im Februar 2019 hat der Stadtrat das Arbeitsverhältnis mit Dr. Walter Grob als Präsident der Kesb Linth aufgehoben. Gemäss städtischer Mitteilung von damals und heute war das «notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Stadtrat und Walter Grob verloren gegangen» und habe sich nicht mehr «wiederherstellen» lassen.

Was der Stadtrat in seiner Mitteilung weglässt ist, dass er Dr. Grob damals am 23. Oktober 2019 als Kesb-Leiter fristlos freistellte. Zeitgleich teilte der für die Kesb zuständige Stadtrat gegenüber Medien mit, Dr. Grob sei wegen «kleiner Differenzen im Bereich Administration und Mitarbeiterführung» entlassen worden. Ansonsten habe er «fachlich gute Arbeit geleistet».

Grob nahm Steilpass an

Diese Aussagen konnten nur einen Hintergrund haben: Der Stadtrat wollte die von den damaligen ON-Redaktoren Bruno Hug (der hier Schreibende) und Mario Aldrovandi vorgebrachten Kritiken gegenüber der Kesb nicht stützen.
Rundum fragte man sich: Was ist an der städtischen Mitteilung Dichtung, was Wahrheit? Wer stellt schon einen gut arbeitenden Spitzenbeamten wegen kleinen Fehlern von einem Tag auf den anderen frei?
Grob jedenfalls nahm diesen Steilpass an und klagte den Stadtrat wegen «missbräuchlicher Kündigung» ein.

Grob kaum gestützt

Nun hat das Gericht die Kündigung gegenüber Dr. Grob nur «in einem von mehreren Punkten als missbräuchlich» eingestuft und lehnte dessen finanzielle Forderungen deshalb zu drei Vierteln ab.
Andrerseits verpflichtet es die Stadt, Grob eineinhalb Monatslöhne als Entschädigung zu bezahlen. Daraus geht hervor: Trotz damals rechtlicher Begleitung des Stadtrates in der Kündigungsfrage bleibt nun doch einiges an ihm hängen.

Des Weiteren muss die Stadt Dr. Walter Grob rund 3‘500 Franken bezahlen, welche dieser damals offenbar an die Kesb-Klage bezahlt hat. (Diese hat gemäss Stadt die Steuerzahler bis heute dreiviertel Million Franken gekostet. Ob Dr. Grob an diese Kosten nur 3'500 Franken bezahlen musste, wäre noch zu klären.)

Viel gestritten – nichts erreicht 

Von den Gerichtskosten in Höhe von 2‘500 Franken muss die Stadt drei Zehntel bezahlen. Umgekehrt muss Grob der Stadt eine Entschädigung für deren Anwaltskosten in der Höhe von rund 3‘600 Franken zu bezahlen.

Also auch hier wie in der Kesb-Klage: Es wurde viel gestritten, es wurden hohe Kosten verursacht – und nichts erreicht.

Bruno Hug, Linth24